Reisestorno und Corona
Was Konsumenten vor der Buchung beachten müssen

Reisende sollten sich vorab genau erkundigen. | Foto: VitalikRadko/panthermedia
  • Reisende sollten sich vorab genau erkundigen.
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Viele Österreicher planen derzeit ihren Sommerurlaub. Konsumenten sollten sich dabei genau zu den kostenlosen Stornomöglichkeiten und zum Leistungsumfang der Reiseversicherung informieren, so der AK-Konsumentenschutz.

OÖ. Viele Menschen planen bereits den Sommerurlaub. Dabei stellt sich die Frage, ob eine Reisversicherung sinnvoll ist bzw. ausreichende Absicherung bei einer Corona-Infektion bietet. Fazit der aktuellen Internet-Recherche des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer OÖ: Stornoversicherungen übernehmen die Kosten bei Corona-Erkrankung vor der Reise. Bei Infektion während der Reise und welche Leistungen genau angeboten werden, bleiben die Versicherungen teilweise leider vage. Es gilt daher: Unbedingt vor der Buchung genaue Informationen zu den kostenlosen Stornomöglichkeiten und zum Leistungsumfang der Reiseversicherung einholen!

Kostenpflichtiges Zusatzpaket vom Veranstalter

Urlauber können grundsätzlich eine gebuchte Reise stornieren. Sie müssen jedoch die vereinbarten Stornogebühren bezahlen. Reiseveranstalter bieten kostenpflichtige Zusatzpakete an, durch die Reisen bis zu 15 oder sieben Tage vor dem Abreisedatum kostenlos storniert werden können. Im Falle einer Covid-Erkrankung kurz vor Reiseantritt hilft dies wenig. Das verbleibende Zeitfenster bis zum Reisebeginn muss zusätzlich mit einer Stornoversicherung abgedeckt werden.

Versicherungsschutz bei Corona-Erkrankung

  • Die Stornokosten für den Fall einer Corona-Erkrankung der versicherten Person vor Reisebeginn werden von Europäische Reiseversicherung, Allianz, Uniqa, HanseMerkur und Wiener Städtische Versicherung übernommen.
  • Besteht nur der Verdacht einer Infektion und die Reise muss abgesagt werden, so übernehmen Europäische Reiseversicherung, Allianz, Uniqa und HanseMerkur auch hier die Stornokosten. Bei der Wiener Städtischen Versicherung findet sich dazu leider keine klare Regelung.
  • Wenn Reisende während des Urlaubs an Corona erkranken so übernehmen die Europäische Versicherung und die Allianz die Kosten für eine medizinische Behandlungskosten, für eine Rückreise und die zusätzlichen Aufenthalts- bzw. Quarantäneunterbringungskosten. Vorausgesetzt, es besteht keine Reisewarnung (Stufe 5 oder 6) des österreichischen Außenministeriums.
  • Die Uniqa, Wiener Städtische Versicherung und HanseMerkur kommen nur für Behandlungskosten und den Nottransport nach Österreich auf. Quarantänekosten sind bei der Uniqa und Wiener Städtischen Versicherung nicht angeführt, bei der HanseMerkur ist eine Kostenübernahme ausdrücklich ausgenommen und können nur mit einem Zusatzpaket abgedeckt werden.

Achtung bei Kreditkarten-Reiseschutz

Die bei Kreditkarten inkludierten Reiseversicherungen bieten keine Absicherung für den Fall einer Corona-Erkrankung; ausgenommen davon sind Karten die mit der Europäischen Reiseversicherung kooperieren.

Stornoschutz vor der Buchung checken

  • Erfragen Sie unbedingt vor der Buchung die Stornierungsmöglichkeiten des Reiseanbieters.
  • Vor allem bei teuren Reisen ist eine Stornoversicherung sinnvoll.
  • Achten Sie darauf, dass auch die Risiken einer Corona-Erkrankung während der Reise abgedeckt sind.

Weitere Informationen zum Reisen und zur Reiseversicherung finden Sie unter: ooe.konsumentenschutz.at

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