Silvester 2020
Zivilschutz OÖ warnt vor Gefahren durch Feuerwerkskörper
Die Experten des Zivilschutz OÖ warnen zu Silvester vor den Gefahren durch Raketen, Böllern und Co.
OÖ. So können durch die Feuerwerkskörper zum Beispiel das Innenohr und die Augen verletzt werden. Auch Verbrennungen sind möglich. Geht es nach den Experten, enden die Silvesterfeierlichkeiten aufgrund von Feuerwerkskörper jährlich für etwa 1.000 Österreicher im Krankenhaus. Auch sind Raketen, Böller und Co aufgrund ihrer Lautstärke eine Belastung für Ältere, Kranke und Tiere.
Feinstaub und Brände
Neben der Gefahr, sich zu verletzen, haben Feuerwerkskörper einen Effekt auf die Feinstaubbelastung. So sei zu Silvester nämlich genau so viel Feinstaub in der Luft, wie während eines ganzen Jahres durch den Autoverkehr entsteht. Zudem entstehen laut den Experten große Müllberge. Brände, ausgelöst duch Blindgänger, verursachen jährlich außerdem Schäden in Millionenhöhe.
Verzicht vor Vorsorge
Die Zivilschutz-Experten informieren daher unter anderem über den Selbstsschutz.
"Wir wir sagen jedoch ganz klar: Verzicht kommt vor Vorsorge. Wir appellieren die Oberösterreicher, zum Wohl der Umwelt, der Menschen und sich selbst auf Silvesterknallerei zu verzichten. Ich bin überzeugt, dass wir auch ohne Feuerwerk feiern können“, sagt OÖ Zivilschutz-Geschäftsführer Josef Lindner.
Verbote und Beschränkungen
Die Verantwortlichen mancher Städte und Gemeinden hätten laut Lindner bereits erkannt, dass die negativen Aspekte eines Feuerwerks gegenüber dem Spektakel überwiegen.
"Pergs Bürgermeister macht heuer beispielsweise erstmals keine Ausnahme von der Ortsgebiet-Feuerwerksregel. Wir begrüßen die Entscheidung. Auch Gmunden verzichtet heuer auf das Silvester-Feuerwerk. In Österreich gibt es bereits großartige Silvestershows mit Licht, Wasser und Nebel. Außerdem gibt es auch die Möglichkeit, das neue Jahr mit einem Glockenläuten, wie in Wien mit der Pummerin, einzuläuten", sagt Lindner.
Denjenigen, die bereits Feuerwerk gekauft haben, rät Lindner:
"Schießen Sie die Raketen mit besonderer Vorsicht ab. Auf unserer Homepage finden Sie einen Selbstschutztipp zu diesem Thema."
Regeln und Verordnungen
Das Verwenden von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 – sie ist in Österreich am gängigsten – ist im Ortsgebiet ganzjährig verboten. Dem Bürgermeister steht es frei, Ausnahmen zu erlauben. Jedoch nur, wenn dadurch keine Gefahr für Menschen, deren Eigentum, die öffentliche Sicherheit oder unzumutbare Lärmbelästigungen entstehet. Die Verordnungen werden in Gemeindezeitungen beziehungsweise auf der Amtstafel veröffentlicht.
In und in unmittelbarer Nähe zu Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Kirchen, Gotteshäusern sowie Tierheimen und Tiergärten ist das Verwenden von Feuerwerkskörpern immer verboten.
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