Corona
Impfpflicht in Österreich ab 18 – Start im Februar

Bundeskanzler Nehammer, Gesundheitsminister Mückstein und Verfassungsministerin Edtstadler haben die Details zur Impfpflicht vorgestellt. | Foto: Fotokerschi.at/Kerschbaummayr
  • Bundeskanzler Nehammer, Gesundheitsminister Mückstein und Verfassungsministerin Edtstadler haben die Details zur Impfpflicht vorgestellt.
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Bundeskanzler Karl Nehammer, Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler haben Sonntagmittag den Entwurf zum Impffplichtgesetz präsentiert – die Eckpunkte:

Gültigkeit, Ausnahmen und Strafen

  • Inkrafttreten der Impfpflicht ab 18 Jahren für Österreicher und Menschen mit Wohnsitz in Österreich mit Anfang Februar und einer Eingangsphase, in der nochmals verstärkt informiert wird.
  • Ausgenommen sind Schwangere und Menschen, für die eine Impfung aus eng gesetzten medizinischen Gründen nicht möglich ist, sowie Genesene für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Infektion.
  • Ausnahmen werden von Amtsärzten und Epidemieärzten, bzw. durch fachlich geeignete Ambulanzen oder Krankenanstalten festgestellt und in einem Impfregister eingetragen.
  • Kontrollieren und Verhängen von Strafen ab 16. März: Die Polizei wird stichprobenartig prüfen, weil das elektronische Erheben über ELGA erst ab April automatisiert möglich ist. Wer keinen Beleg über eine Immunisierung vorlegen kann, muss diesen nachreichen – ansonsten drohen Strafen von bis zu 600 Euro.
  • Ab April, wenn es die Möglichkeit über ELGA gibt, werden Erinnerungsschreiben an Ungeimpfte verschickt.
  • Letzte Phase: Wer darauf nicht reagiert, dem drohen automatisiert Strafen bis zu 600 Euro. Wer eine Strafverfügung bekommt und einen Einspruch macht, kann abhängig von der persönlichen Einkommenssituation mit bis zu 3.600 Euro bestraft werden.
  • Ungeimpfte werden maximal viermal pro Jahr gestraft, und es werde keine Ersatzfreiheitsstrafen und keine Beugehaft geben, so Ministerin Edtstadler.
  • Bis zu zwei Wochen nach Ausstellen einer Impfstrafverfügung kann man durch eine nachgeholte Impfung straffrei werden.
  • Das Gesetz könne auch außer Kraft gesetzt werden, wenn etwa die nächste Corona-Variante keine Gefahr mehr darstelle oder die Impfung laut Experten nicht mehr das richtige Mittel sei. Dazu werde die Impfpflicht im Drei-Monats-Rhythmus von einer Kommission aus Rechtswissenschaftern und Medizinern geprüft.

SPÖ und Neos sollen zustimmen

Morgen, Montag, 17. Jänner, soll das Impfpflichtgesetz im Gesundheitsausschuss behandelt werden, am Donnerstag der Nationalratsbeschluss folgen. Für den möchten die Regierungsparteien ÖVP und Grüne auch die Zustimmung von SPÖ und Neos gewinnen.
Es habe gute Gespräche mit den SPÖ- und Neos-Spitzen gegeben, so Nehammer.
Ein Ja der FPÖ zur Impfpflicht ist dagegen ausgeschlossen. Grundsätzlich können die Regierungsparteien die Impfpflicht aber auch mit ihren einfachen Mehrheiten in Nationalrat und Bundesrat beschließen.

Appell des Kanzlers an Ungeimpfte

Bundeskanzler Nehammer appellierte an die Ungeimpften: "Wir nehmen die Ängste ernst, suchen wir den Dialog, wenn es Misstrauen gegenüber der Politik gibt, und das kann man niemand verübeln, dann wenden Sie sich an Experten!"
Der überwältigende Teil der Bevölkerung habe sich bereits impfen lassen und welche Vorteile das bringe, zeige die Omikron-Welle: "Hätten wir nicht schon eine so hohe Bereitschaft, sich impfen zu lassen, hätten wir viel dramatischere Konsequenzen." Er betonte, dass es um die Sicherheit der Gemeinschaft und nicht nur des Einzelnen gehe. "Da sind wir alle zusammen in der Verantwortung, indem wir das Prinzip der Solidarität leben." Deshalb habe die Regierung die Impfpflicht ins Auge gefasst. "Wir als Bundesregierung unternehmen alles, um diese Pandemie zu bekämpfen." Das Schlimmste seien die Lockdowns mit ihren schweren Konsequenzen auf allen Ebenen.

14.000 Corona-Tote bisher in Österreich

Gesundheitsminister Mückstein appellierte, in den kontroversen Debatten nicht den Blick aufs Wesentliche zu verlieren: Dass die Pandemie nicht mehr den Alltag bestimme. "Die Impfung ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung." Omikron werde laut Experten nicht die letzte Variante sein: "Wir wissen nicht, wie lange der Immunschutz nach einer Omikron-Infektion hält." Und es gelte, die Langzeitfolgen in Form von Long Covid nicht zu vergessen.

Reaktionen zur Impfpflicht aus Oberösterreich

„Über eine Million Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher sind bereits geimpft. Damit schützt sich eine große Mehrheit der Landsleute bereits gegen die Corona-Krankheit und leistet einen Beitrag, damit wir diese Krise endlich hinter uns lassen können. Trotzdem sind noch zu wenig Menschen geimpft, um langfristig eine Überforderung der Gesundheitsversorgung auszuschließen. Die Impfpflicht ist daher als ultima ratio ein notwendiges Mittel. Es ist wichtig, dass es jetzt eine klare Entscheidung der Bundesregierung gibt. In Oberösterreich werden wir weiterhin geduldig und konsequent Aufklärungsarbeit für die Corona-Schutzimpfung betreiben und Fake News bekämpfen, damit die Menschen von ihrem Recht Gebrauch machen, bevor es zur Pflicht wird“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer.

"Kostenpflichtige Impfbefreiung"

„Das ist ein Vorzeigeprojekt für Europa“, lobt Oberösterreichs Ärztekammer-Präsident Peter Niedermoser den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf. Aber: Seiner Ansicht nach müsse der Zeitplan gestraft werden: "Termine zu Impfung gehören viel früher ausgesandt." Die "dramatische Entwicklung bei den Infektionszahlen" lasse keinen zeitlichen Spielraum für derart langatmige Verfahren, wie sie die einzelnen Phasen der Impfpflicht vorsehen. Und der oö. Ärztekammerpräsident stellt eine weitere Forderung: „Eine Impfbefreiung ist ein Gutachten, das ein Arzt nur nach entsprechenden Untersuchungen ausstellen kann.“ Die Ausstellung von solchen Impfbefreiungen dürfe nicht auf Kosten der Allgemeinheit gehen, sondern: „Die Ausstellung muss auf Kosten des Antragsstellers gehen“, fordert Niedermoser.

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