AKOÖ
Konsumentenschutz testete Babybreie

Foto: Panthermedia - GekaSkr

Die Konsumentenschützer der AK OÖ haben 15 sogenannte Gute-Nacht- oder Abendbreie für Babys genauer unter die Lupe genommen. Das erfreuliche Ergebnis: Keinem der Produkte im Test wurde Zucker zugesetzt. Insgesamt erfüllt aber nur ein Drittel der Produkte die strengen Kriterien für einen optimalen Beikostbeginn. 

OÖ. Der Konsumentenschutz der AKOÖ hat Babybreie, die speziell zur Beikost für den Abend angepriesen wurden, bewertet. Dazu wurden Ende September 15 Gläschen mit je 190 Gramm bei Müller, Bipa und dm eingekauft; davon vier konventionelle und elf in Bio-Qualität. Ausgewählt wurden Milch-Getreidebreie, die eine Alterseignung ab Beginn des fünften beziehumgsweise sechsten Monats suggerierten. Für die Bewertung wurden die österreichischen Beikostempfehlungen sowie die vom Gesundheitsförderungsprogramm „Richtig essen von Anfang an!“ erarbeiteten Qualitätskriterien für Beikost-Starterprodukte herangezogen. Schwerpunkte für die Bewertung waren die Rezeptur und die Alterseignung einschließlich deren Kennzeichnung. Bemängelt wurden vor allem geschmacksgebende, würzende sowie süßende Zutaten, Kuhmilch vor dem 6. Lebensmonat und die Kennzeichnung zur Alterseignung.

Klar verständliche Altersempfehlungen

Laut den österreichischen Beikostempfehlungen sollte mit der Einführung von Beikost frühestens mit Beginn des 5. Monats (17. Woche) begonnen werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte bei Beikost-Starterprodukten das Alter am Etikett einheitlich mit „ab dem 5. Monat“ anstelle von „nach dem 4. Monat“ angegeben werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass beim flüchtigen Lesen zu früh mit der Beikost begonnen wird. Die zu bevorzugende Altersangabe „ab“ anstelle von „nach“ wurde in diesem Test bei insgesamt vier Produkten nicht erfüllt.

Darüber hinaus kritisierten die Konsumentenschützer in diesen vier Gläschen, sowie bei einem weiteren mit der Altersempfehlung „ab dem 5. Monat“, die Zutat Kuhmilch, da diese gemäß den österreichischen Beikostempfehlungen frühestens ab dem 6. Monat auf dem Ernährungsplan stehen sollte.

Keine Extraportion Geschmack

Optimalerweise sollten Babys einzelne Geschmackskomponenten unverfälscht kennenlernen dürfen. Daher sollten Breie für den Beikoststart, neben Zucker, auch frei von anderen süßenden sowie würzenden oder geschmacksgebenden Zutaten sein. Diese Kriterien wurden von insgesamt sechs Produkten im Test nicht erfüllt. Einmal kritisierten die Experten den Einsatz der süßenden Zutat Traubensaftkonzentrat. Bei fünf Produkten fanden sie würzende bzw. geschmacksgebende Komponenten wie natürliches Vanillearoma, Bourbon-Vanille-Extrakt, Zimt oder Kakaopulver, welche den Geschmacksinn von Babys schon frühzeitig prägen können.

Beharrliche Kritik zum Thema Zucker zeigt Wirkung

War Zucker bis vor Kurzem immer wieder Beanstandungsgrund bei diversen Milch-Getreidebreien, so können die Konsumentenschützer der AKOÖ diesbezüglich nun Entwarnung geben. Keinem der Babybreie wurde Zucker in Reinform zugesetzt. Lediglich bei einem der 15 Breie im Test versteckt sich Zucker in Form von Traubensaftkonzentrat.

Weitere Infos gibt es unter ooe.konsumentenschutz.at 

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