Neue Wege
Strategie gegen den Ärztemangel

AEKOÖ-Direktor Felix Wallner, AEKOÖ-Vizepäsident Thomas Fiedler, OÖGKK Direktorin Andrea Wesenauer und OÖGKK-Obmann Albert Maringer.  | Foto: AEKOÖ/Till
  • AEKOÖ-Direktor Felix Wallner, AEKOÖ-Vizepäsident Thomas Fiedler, OÖGKK Direktorin Andrea Wesenauer und OÖGKK-Obmann Albert Maringer.
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Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OÖGKK) und die Ärztekammer für Oberösterreich (AEKOÖ) zeigen neue Wege für kürzere Wartezeiten und gegen den Ärztemangel.

OÖ. Auf der Suche nach innovativen Möglichkeiten, die ärztliche Versorgung dauerhaft und auf hohem Niveau zu sichern, haben die OÖGKK und die Ärztekammer für Oberösterreich gemeinsam das Modell der "Erweiterten Vertretung" erarbeitet. Auf unbürokratischem Wege schafft das in Oberösterreich eine neue und attraktive Möglichkeit der Zusammenarbeit mehrerer Ärzte. So dürfen Vertragsärzte künftig mit Nicht-Vertragsärzten unter einem Dach die kassenärztliche Versorgung übernehmen. Auf Basis eines freien Dienstvertrages kann der Inhaber einer Vertragsarztordination einen Kollegen je nach Bedarf in die Praxis zur Unterstützung holen. Die Vorteile für den Patienten liegen auf der Hand: längere Öffnungszeiten und kürzere Wartezeiten auf Termine. Für Vertragsärzte kann das Modell gleichzeitig eine deutliche Entlastung bringen.

Drei Möglichkeiten

Grundsätzlich gibt es ab sofort drei unterschiedliche Varianten, wie das Modell der "Erweiterten Vertretung" von Vertragsärzten genutzt werden kann. Beim Jobsharing teilen sich mehrere Mediziner desselben Faches eine Praxis, ohne Abdeckung eines Zusatzbedarfs.  Eine unbefristete, gemeinsame Tätigkeit zur Abdeckung eines dauerhaften Zusatzbedarfs wird etwa bei steigender Bevölkerungsdichte notwendig sein. Um kurzfristig ein schnelleres Abarbeiten von angestauten Terminwartezeiten zu ermöglichen, gibt es eine befristete gemeinsame Tätigkeit eines Vertragsarztes mit dem "freien Arzt".  Ob ein Mehrbedarf an medizinischer Versorgung weiterhin besteht, wird spätestens nach zwölf Monaten neu festgestellt. Eine Fristverlängerung muss vom Vertragsarzt beantragt werden. Die OÖGKK unterstützt diese Form der "Erweiterten Vertretung" mit zusätzlichen Mitteln in Form einer Sonderhonorierung, um gezielt den Abbau von überlangen Wartezeiten zu fördern und die ärztliche Versorgung in allen Regionen sicherzustellen. Diese Honorare werden aus dem sogenannten Innovationstopf bezahlt, der insgesamt mit 1,5 Millionen Euro gefüllt ist.

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