Aktuelle Test-Strategie
Wer getestet wird und wer (nicht) in Quarantäne muss
Die Vorgehensweise mit Corona-Verdachtsfällen und persönlichen Kontakten von positiv getesteten Personen hat sich in Österreich im Laufe der Pandemie verändert. Hier der aktuellste Stand.
OÖ. Wie der Krisenstab des Landes OÖ bestätige, werden Kontaktpersonen der Kategorie 1 aktuell nicht mehr getestet, wenn sie keine Covid-19-typischen Symptome aufweisen. Einen behördlichen Absonderungsbescheid bekommen sie für gewöhnlich schon.
Weniger behördliche Absonderungen
Zehn Tage müssen diese symptomlosen Patienten zuhause bleiben. Das war auch vorher schon so und auch ein negativer PCR-Test konnte und kann daran nichts ändern. Die Personen selbst betrifft diese Strategieänderung also kaum – deren Kontaktpersonen allerdings schon: Denn wer positiv getestet wird, dessen eventuell ansteckenden Kontakte werden bestmöglich zurückverfolgt um weitere potenziell Infizierte zu finden. Wird eine Person erst garnicht getestet, fällt das in jedem Fall weg. Dadurch gibt es nun auch weniger behördliche Absonderungen.
Treffsicherer durch Vorauswahl
„Die Teststrategie wurde auch dahingehend umgestellt, dass nun eine differentialdiagnostische Schiene mit den Antigen-Tests der niedergelassenen Ärzte etabliert wurde“, heißt es von der Krisen-Kommunikation des Landes OÖ. Soll heißen, dass die erwähnten Ärzte nun bei begründetem Verdacht auf Covid-19, mittels Abstrich einen Antigen-Test durchführen und bei positivem Ausgang einen PCR-Test veranlassen. Behördlich abgesondert wird ein solcher Verdachtsfall schon nach dem ersten Schritt. Ein negativer PCR-Test befreit allerdings wieder – es sei denn, die Person wurde zuvor schon als Kategorie 1-Kontakt eines per PCR-Test bestätigten Falls eingestuft. Durch diese „Vorauswahl“ müssen insgesamt weniger PCR-Tests durchgeführt werden und die die gemacht werden, sind treffsicherer.
Quarantäne-Ausnahme für wichtiges Personal
Positiv auf das Corona-Virus getestete Personen müssen ausnahmslos in Quarantäne – sollte man meinen. Wie nun auch in der neuesten Notmaßnahmen-Verordnung des Bundes festgelegt gibt es aber Ausnahmen. Mitarbeiter von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen sowie Krankenhäusern dürfen arbeiten, wenn der sogenannte Ct-Wert bei einem PCR-Test höher als 30 ist oder wenn 48 Stunden lang keine Symptome aufgetreten sind – es wird davon ausgegangen, dass dann keine Ansteckungsgefahr besteht.
14 Tage Quarantäne?
In den ersten Monaten der Pandemie mussten positiv Getestete für 14 Tage in Quarantäne. Im Sommer stellte man auf zehn Tage um. In bestimmten Fällen sind es aber immer noch 14 Tage – nämlich bei jenen Personen, die wegen eines bestätigten Falls im Haushalt zur Absonderung aufgefordert werden. Grund dafür: Im Gegensatz zu einem Kontakt bei haushaltsfremden Person lässt sich der ansteckende Kontak bei zusammenlebenden schwer auf einen Zeitpunkt fixieren, von dem aus die Absonderung begonnen wird. Ausnahme: Wenn Infektionsschutzmaßnahmen wie strenge räumliche Trennung eingehalten werden können gelten regulär zehn Tage ab dem letzten engen Kontakt. Ohne letzeren kann der Absonderungsbescheid auch gänzlich ausbleiben.
Info zu Antigen-Tests
Neben PCR-Tests besteht mit den genannten Antigen-Tests eine weitere Möglichkeit des direkten Erregernachweises von SARS-CoV-2. Bei Antigen-Tests wird kein Labor zur Auswertung benötigt, das Ergebnis steht innerhalb kurzer Zeit (20 bis 30 Minuten) fest, sie sind derzeit in großer Stückzahl verfügbar und preiswert, jedoch im Vergleich zu PCR-Tests weniger zuverlässig. Im Unterschied zu PCR-Tests wird bei Antigen-Tests nicht das Erbgut des Virus nachgewiesen, sondern dessen Protein bzw. Proteinhülle. Die Probenabnahme erfolgt mittels Nasen-Rachen-Abstrich oder bei einigen Tests Rachen-Abstrich. Daher dürfen diese Tests nur durch medizinisches Fachpersonal angewendet werden. Ein positives Testergebnis löst die behördliche Meldepflicht aus, der Fall wird offiziell zum Verdachtsfall, ein PCR-Test folgt. Um eine korrekte Interpretation sicherzustellen, sollen Antigen-Tests zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließlich unter ärztlicher Supervision interpretiert werden, insbesondere bei Personen, die Covid-19 verdächtige Symptome aufweisen, so die Empfehlung des Sozialministeriums.
Klinische Kriterien für einen Corona-Verdacht
Jede Form einer akuten respiratorischen Infektion (mit oder ohne Fieber) mit mind. einem der folgenden Symptome, für das es keine andere plausible Ursache gibt: Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, plötzlicher Verlust des Geschmacks-/Geruchssinnes
Für offene Fragen zu Testungen und Quarantäne hat das Sozialministerium eine ausführliche FAQ-Seite zusammengestellt.
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