Gut versichert auf die Skipiste

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Viele Sportbegeisterte zieht es derzeit auf die Skipisten. Bei aller Freude sollte dabei auch an einen ausreichenden Versicherungsschutz gedacht werden, denn jährlich ereignen sich rund 50.000 Unfälle auf Österreichs Skipisten. So kann z.B. der Einsatz eines Rettungshubschraubers hohe Kosten verursachen. Bei schweren Stürzen sind leider auch dauerhafte Gesundheitsschäden nicht auszuschließen. Ist am Unfall eine dritte Person beteiligt, kann es zu Haftungsfragen kommen. Empfehlenswert sind daher insbesondere eine Unfallversicherung, eine Haftpflichtversicherung und – für den Fall von Streitigkeiten – eine Rechtsschutzversicherung, schreiben die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich in einer Aussendung.

Private Unfallversicherung

Für die medizinische Versorgung nach einem Skiunfall sorgt grundsätzlich die gesetzliche Krankenversicherung. Nicht ausreichend gedeckt sind darin allerdings Bergungskosten und Aufwände, welche bei bleibenden Gesundheitsschäden entstehen.

Erfolgt die Bergung ins Tal mit dem Hubschrauber, kostet dies ein paar tausend Euro. Hier springt eine private Unfallversicherung ein, wenn Bergungskosten darin ausreichend versichert sind. Schutz für Bergungskosten bieten unter gewissen Voraussetzungen aber auch Kreditkarten, Reiseversicherungen und Mitgliedschaften in Autofahrerclubs, beim Alpenverein oder den Naturfreunden. Prüfen Sie vor dem Urlaub, ob Sie hier ausreichend versichert sind.

Wer sich bei Freizeitunfällen vor den finanziellen Folgen einer bleibenden Invalidität ausreichend schützen will, benötigt eine private Unfallversicherung, da die gesetzliche Unfallversicherung Unfälle im privaten Bereich nicht deckt. Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die in Reiseversicherungen oder Kreditkarten enthaltenen Invaliditätsleistungen meist nicht ausreichend sind. So entsteht hier ein Anspruch auf Leistung oft erst ab einer Invalidität von 50 Prozent.

Unfallrisiko minimieren

Um das Risiko von Unfällen zu minimieren, gibt es ähnlich wie im Straßenverkehr Regeln, die jedem Wintersportler bekannt sein sollten. Es ist daher empfehlenswert, sich vor dem Skifahren die zehn FIS-Regeln noch einmal anzusehen.

Tragen Sie unbedingt auch einen Helm. Damit kann das Risiko einer Kopfverletzung reduziert werden. Es verhindert bei Kopfverletzungen auch allfällige Leistungskürzungen aufgrund eines Mitverschuldens oder einer Obliegenheitsverletzung.

Private Haftpflichtversicherung

Verletzen Sie einen anderen Skifahrer schuldhaft, sind Sie diesem zum Schadenersatz verpflichtet. Da kann es zu sehr hohen Forderungen kommen, die existenzbedrohende Ausmaße erreichen können – z.B. durch Schmerzensgeld, teure Behandlungskosten oder Verdienstentgang. Eine Privathaftpflichtversicherung ist daher für Skisportler und Snowboarder unbedingt anzuraten. Sie bezahlt begründete Geldansprüche, die an Sie gestellt werden und hilft bei der Abwehr unbegründeter Forderungen. Wer eine Haushaltsversicherung hat, ist durch diese abgesichert, da die Privathaftpflichtversicherung üblicherweise fixer Bestandteil einer Haushaltsversicherung ist. Sparen Sie nicht bei der Versicherungssumme und wählen Sie auch die Deckungserweiterungen für Verwandtenschäden und Mietsachschäden. Wer keine Haushaltsversicherung hat, kann eine Privathaftpflichtversicherung auch gesondert abschließen.

Minderjährige Kinder sind üblicherweise in der Haushaltsversicherung der Eltern mitversichert. Bei volljährigen Kindern verlängert sich die Mitversicherung zumeist bis zu einem gewissen Lebensalter (oftmals bis zum 25. Lebensjahr), sofern und solange sie keinen eigenen Haushalt haben und kein eigenes Einkommen beziehen (die recht unterschiedlichen Details finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen).

Private Rechtsschutzversicherung

Werden Sie durch einen anderen Skifahrer verletzt, hilft eine private Rechtsschutzversicherung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ist der Schädiger vermögenslos und hat er auch keine Haftpflichtversicherung kann eine Ausfallsversicherung helfen. Diese kommt z.B. bis zur Höhe der dafür versicherten Summe für das Ihnen gerichtlich zugesprochene Schmerzensgeld auf.

Sehr wichtig für die Durchsetzung von Ansprüchen ist die Sicherung von Beweisen. Notieren Sie sich daher, wenn möglich, sofort Name, Adresse und Telefonnummer des Unfallgegners sowie allfälliger Zeugen und machen Sie Fotos bzw. filmen Sie die Unfallstelle. Verständigen Sie bei Personenschäden unverzüglich die Polizei.

Versicherungen zahlen aber nicht in jedem Fall. Die Versicherungsbedingungen enthalten eine Vielzahl von Leistungsausschlüssen. So gibt es z.B. keine Leistung, wenn der Unfall aufgrund einer Alkoholisierung herbeigeführt wird.

Reisestornoversicherung nicht vergessen

Kann der Skiurlaub wegen einer Erkrankung gar nicht angetreten werden, schützt eine Stornoversicherung. Diese übernimmt die Kosten der Stornierung. Achten Sie darauf, dass die Versicherung auch bei vorzeitigem Abbruch des Urlaubs zahlt.

Damit der Versicherungsschutz bei Kreditkarten gegeben ist, muss die Karte meist innerhalb der letzten zwei bis drei Monate vor dem Urlaub verwendet worden sein. Zum Teil wird sogar vorausgesetzt, dass die Reise mit der Karte bezahlt wurde. Außerdem können einzelne Leistungen nur vom Karteninhaber und nicht von der gesamten Familie beansprucht werden. Bei Kreditkarten ist es daher ratsam, sich die Versicherungsbedingungen genau durchzulesen.

Ski- und Snowboardversicherung

Bei den beim Kauf der Ski-Ausrüstung oft gleich mitangebotenen Ski- oder Snowboardversicherungen sollte man bedenken, dass diese im Verhältnis zum Kaufpreis eher teuer sind. Außerdem gibt es hohe Selbstbehalte und etliche Leistungsausschlüsse.

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