Fitnessstudios in Oberösterreich
Ihre Rechte während der Corona-Krise

Bleiben Fitnessstudios geschlossen, muss auch kein Mitgliedsbeitrag überwiesen werden.  | Foto: Fotolia/Peter Atkins
  • Bleiben Fitnessstudios geschlossen, muss auch kein Mitgliedsbeitrag überwiesen werden.
  • Foto: Fotolia/Peter Atkins
  • hochgeladen von Florian Meingast

Um die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, bleiben auch Fitnessstudios zumindest bis zum 13. April geschlossen. Viele Konsumenten erkundigten sich in den vergangenen Tagen beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer, kurz AK, Oberösterreich, ob Beiträge weitergezahlt werden müssen.

OÖ. Die Experten der AK haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

Müssen die Beiträge weitergezahlt werden?
Nein, für die Dauer der Betriebsunterbrechung müssen Sie keine Beiträge bezahlen.
Grundsätzlich gilt: Für die Zeit, in der keine Leistung erbracht wird, muss auch kein Entgelt bezahlt werden.

Das Studio bucht weiter ab, soll ich einfach rückbuchen oder mein Konto sperren?
Für eine Rückbuchung haben Sie acht Wochen Zeit. Warten Sie also die Entwicklung ab. Informieren Sie das Fitnessstudio schriftlich – jedenfalls per E-Mail –, dass die Beiträge für die Zeit der Betriebsunterbrechung zurückgezahlt werden müssen und dass Sie die Beiträge rückbuchen lassen, wenn keine Rückzahlung erfolgt.

Entstehen mir durch die Rückbuchung Kosten?

Rückbuchungen sind für Sie kostenlos. Den Verantwortlichen des Fitnessstudios werden von der Bank Spesen verrechnet, die das Fitnessstudio zu tragen hat, wenn es die Beiträge unberechtigt einzieht oder trotz Aufforderung nicht zurückzahlt.

Kann ich meinen Vertrag beenden?
Sie können Ihren Vertrag jedenfalls entsprechend der vertraglichen Kündigungsbestimmungen beenden. Ob Sie aufgrund der aktuellen Situation den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen können, lässt sich derzeit nicht eindeutig sagen. Es sind hier alle Umstände des Einzelfalles abzuwägen und letztendlich eine klärende Gerichtsentscheidung abzuwarten. Jedenfalls müssen Sie während der Dauer der Betriebsunterbrechung keine Zahlungen leisten.

Das Fitnessstudio bietet an, die Zeit der Betriebsunterbrechung am Ende meiner Vertragslaufzeit kostenlos anzuhängen oder mir einen Gutschein auszustellen. Muss ich das akzeptieren?

Nein, Sie müssen diese Angebote nicht akzeptieren. Sie können Ihrem Fitnessstudio jedoch aufgrund der wirtschaftlich schwierigen Situation entgegenkommen und solche Lösungen akzeptieren. Bedenken Sie jedoch, dass Sie im Falle der Insolvenz des Unternehmens die Bonuszeiten nicht mehr konsumieren können und bei Gutscheinen nur die Insolvenzquote – in der Regel nur einen Prozentsatz des ursprünglichen Gutscheinwertes - erhalten.

Das Fitnessstudio bietet Online-Kurse an – muss ich das akzeptieren?

Online-Kurse sind in der Regel im Vertrag nicht vorgesehen. Deshalb müssen Sie diese nicht als Ersatz für das Training im Studio akzeptieren.

Das Fitnessstudio ersucht mich weiter zu bezahlen, weil sie sonst wirtschaftliche Schwierigkeiten bekommen – wie soll ich darauf reagieren?

Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie das Fitnessstudio während der Betriebsunterbrechung durch Ihre Beiträge wirtschaftlich unterstützen. Sie sind jedenfalls nicht dazu verpflichtet!

Weitere Informationen und einen Musterbrief für das Aussetzen von Zahlungen bei geschlossenem Fitnessstudio finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.

Anzeige
1:46
1:46

WKOÖ Maklertipp
Rechtsschutzversicherung: Sichern Sie Ihr Recht!

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Folgen von vielen möglichen Konfliktfällen – vor allem finanziell.  Es gibt viele Gründe für einen Streit vor Gericht: Angenommen, Ihr Vermieter erhöht den Mietzins in ungerechtfertigter Weise, Ihr Hund läuft einem Biker vor das Rad, Ihnen wird nach einem Verkehrsunfall das Schmerzensgeld verwehrt oder Ihr Arbeitgeber zahlt die Überstunden nicht. Von all diesen Fällen haben Sie schon gehört oder Sie haben sogar schon selbst eine solche oder eine...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Oberösterreich auf MeinBezirk.at/Oberösterreich

Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

BezirksRundSchau auf Facebook: MeinBezirk.at/Oberösterreich - BezirksRundSchau

BezirksRundSchau auf Instagram: @bezirksrundschau.meinbezirk.at

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus deinem Bezirk und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.