Corona-Krise
Neue Regeln fürs Verlassen von Altersheimen in OÖ

Nach der Rückkehr in die Einrichtung ist keine Quarantäne erforderlich – das wäre Bewohnern und Mitarbeitern von Altersheimen nicht zumutbar, heißt es von Seiten des Landes OÖ.  | Foto: Gina Sanders/Fotolia
  • Nach der Rückkehr in die Einrichtung ist keine Quarantäne erforderlich – das wäre Bewohnern und Mitarbeitern von Altersheimen nicht zumutbar, heißt es von Seiten des Landes OÖ.
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OÖ. Bereits mit 4. Mai hat das Land Oberösterreich das bis dahin gültige Besuchsverbot in stationären Einrichtungen der Altenarbeit und der Behindertenhilfe gelockert. Seitdem sind Besuche unter der Einhaltung von Schutzmaßnahmen in einem ersten vorsichtigen Schritt wieder möglich. Ergänzend dazu wurden nun auch die Regelungen für das Verlassen der Einrichtungen konkretisiert.

Seit dem 20. Mai 2020 gelten für das Verlassen von Einrichtungen folgende Vorgaben:

• Um die Rückverfolgung von Infektionsketten sicherstellen zu können, müssen der Einrichtungsleitung die geplanten Aktivitäten mitgeteilt werden.
• Die Bewohner und externen Begleitpersonen sind in den allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen zum Umgang außerhalb der Einrichtungen (Abstand halten, Tragen von Mund-Nasenschutz etc.) zu unterweisen.
• Externe Begleitpersonen müssen bestätigten, dass keine Infektionskrankheiten oder COVID-19 Symptome vorliegen.

„Es ist gut, dass wir aufgrund der anhaltend stabilen Situation in den stationären Pflege- und Wohneinrichtungen einen weiteren Schritt in Richtung Normalität setzen können“, betonen Landeshauptmann Thomas Stelzer und Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.

Quarantäne wäre "nicht zumutbar"

Die einzig risikoausschließende Maßnahme bei einer Rückkehr in die Einrichtung wäre, aus medizinischer Sicht, die Anordnung einer 14-tägigen Quarantäne, heißt es von Seiten des Landes.

Das sei in der Praxis den Bewohner und Mitarbeiter aber nicht zumutbar. Mit den neuen Regelungen können an Stelle einer Isolation nach der Rückkehr auch andere, risikominimierende Maßnahmen, wie eine tägliche Temperaturkontrolle und engmaschige Beobachtung des Gesundheitszustandes sowie entsprechende Schutzvorkehrungen in den Wohnbereichen (z.B. das Tragen von Masken in den Allgemeinräumlichkeiten) gesetzt werden.

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