OÖVV
Freifahrt-Tickets für 2019/20 können bestellt werden

Mit dem OÖVV Jugendticket-Netz können Schüler und Lehrlinge, 13 Monate lang, alle öffentlichen Verkehrsmittel in ganz Oberösterreich nutzen. | Foto: panthermedia/Moodboard
  • Mit dem OÖVV Jugendticket-Netz können Schüler und Lehrlinge, 13 Monate lang, alle öffentlichen Verkehrsmittel in ganz Oberösterreich nutzen.
  • Foto: panthermedia/Moodboard
  • hochgeladen von Julian Engelsberger

Sowohl per Papierantrag, als auch Online können die Freifahrt-Tickets für Schüler und Lehrlinge für das Schuljahr 2019/20 ab sofort bestellt werden.

OÖ. Schüler und Lehrlinge haben ab sofort die Möglichkeit, ihre Freifahrt-Tickets für das Schuljahr 2019/20 beim Oberösterreichischen Verkehrsverbund (OÖVV) online zu bestellen.
Das Ticket kann auch mit einem Papierantrag angefordert werden und kostet in beiden Fällen einen Selbstbehalt von 19,60 Euro.
Der Vorteil der Online-Bestellung ist die frühere Zustellung des Tickets. Um den Online-Antrag zu vereinfachen, steht nun ein Leitfaden bereit, der die Kunden durch den Bestellvorgang führt.

Freifahrt in ganz Oberösterreich

Um einen Aufpreis von 50,40 Euro erhalten die Schüler und Lehrlinge das OÖVV Jugendticket-Netz. Damit können sie 13 Monate lang alle öffentlichen Verkehrsmittel in ganz Oberösterreich nutzen.

„Die jungen Oberösterreicher prägen das Verkehrsbild der Zukunft. Wenn sie früh genug die Vorteile des öffentlichen Verkehrs kennenlernen, werden sie auch in Zukunft unsere Fahrgäste sein“, betont Infrastrukturlandesrat Günther Steinkellner.

 Unter shop.ooevv.at kann man das Freifahrt-Ticket online bestellen.

Anzeige
1:46
1:46

WKOÖ Maklertipp
Rechtsschutzversicherung: Sichern Sie Ihr Recht!

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Folgen von vielen möglichen Konfliktfällen – vor allem finanziell.  Es gibt viele Gründe für einen Streit vor Gericht: Angenommen, Ihr Vermieter erhöht den Mietzins in ungerechtfertigter Weise, Ihr Hund läuft einem Biker vor das Rad, Ihnen wird nach einem Verkehrsunfall das Schmerzensgeld verwehrt oder Ihr Arbeitgeber zahlt die Überstunden nicht. Von all diesen Fällen haben Sie schon gehört oder Sie haben sogar schon selbst eine solche oder eine...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.