Corona-Krise in OÖ
Bundeskanzler Kurz: Geschäfte bis 400 Quadratmeter öffnen ab 14. April – alle weiteren Geschäfte ab 1. Mai

Bundeskanzler Sebastian Kurz : Geschäfte bis 400 Quadratmeter sowie Gärten- und Baumärkte dürfen ab 14. April öffnen.  | Foto: Andy Wenzel/BKA
  • Bundeskanzler Sebastian Kurz : Geschäfte bis 400 Quadratmeter sowie Gärten- und Baumärkte dürfen ab 14. April öffnen.
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OÖ/Ö. Österreich darf aufatmen! Weil Mitte März so „schnell und restriktiv“ reagiert wurde, könne man nun schneller als andere Länder aus der Krise kommen, sagt Bundeskanzler Sebastian Kurz. Soll heißen: Ab 14. April dürfen Geschäfte mit einer Fläche von bis zu 400 Quadratmetern sowie Bau- und Gartenmärkte wieder öffnen. Ab 1. Mai dürfen alle Geschäfte wieder öffnen – Einkaufszentren und Friseure eingeschlossen. Ab Mitte Mai kündigte Kurz eine stufenweise Öffnung von Gastronomie und Hotels an.

Ausgangsbeschränkungen bleiben, Einkaufen in geöffneten Geschäften erlaubt

Dennoch bleiben die aktuell geltenden Ausgangsbeschränkungen (Ausgehen NUR um arbeiten zu gehen, um einzukaufen, um Menschen zu betreuen, um spazieren zu gehen oder um Sport zu machen) in Kraft. Es ist allerdings in Zukunft erlaubt, in den ab Mitte April geöffneten Geschäften einzukaufen.

Beschränkung für Handel: 20 Quadratmeter pro Kunde

Obwohl der Handel schrittweise wieder geöffnet wird, schreibt die Bundesregierung eine maximale Personenanzahl für Geschäfte vor. Im Detail: Pro Kunde wird eine Fläche von 20 Quadratmetern vorgesehen, damit dürfen nur 20 Kunden gleichzeitig in ein Geschäft mit 400 Quadratmetern Verkaufsfläche. Kontrolliert werden soll dies durch Eingangsbeschränkungen, die von den Handelsbetrieben selbst durchzuführen sind. Wie es mit anderen Dienstleistern weitergehe, etwa mit Fitnessstudios, werde gegen Ende April entschieden, heißt es.

Home Schooling bleibt bis Mitte Mai

Auch für Eltern bleibt die Doppelbelastung – Home Schooling steht noch bis Mitte Mai am Lehrplan. Die Matura und die Lehrabschlussprüfungen werden durchgeführt, die Lehrveranstaltungen an den Unis bleiben jedoch bis Ende des Semester noch digital. Noch bis Ende Juni bleibt außerdem das Verbot für Veranstaltungen aufrecht, informiert der Bundeskanzler.

Maskenpflicht auch in Öffis – Schaal/Tuch auch okay!

Um die Infektionszahlen weiterhin niedrig zu halten, wird die Maskenpflicht ausgeweitet: Laut Bundesregierung muss in öffentlichen Verkehrsmitteln ab 13. April eine Maske – oder alternativ ein Tuch oder Schaal – getragen werden.

"Oster-Erlass" wurde aufgehoben, weil Ausgangsbeschränkungen weiter gelten

Nachdem es am Wochenende eine Unklarheiten bezüglich eines Erlasses aus dem Gesundheitsministerium gegeben hatte – Stichwort: Verbot von mehr als 5 Personen in einem Raum – kündigte Minister Rudi Anschober nun dessen Aufhebung an. Soll heißen: Der "Oster-Erlass" ist ab sofort hinfällig, da die Ausgangsbeschränkungen ohnehin bis Ende April verlängert wurden. Und diese sehen vor, dass das Haus (oder die Wohnung) nur aus vier Gründen verlassen werden darf: Ausgehen um zur Arbeit zu gehen, um einzukaufen, um Menschen zu betreuen, um Spazieren zu gehen/Sport zu machen. Somit sind private Familienfeiern – inklusive Ostern – bis Ende April ohnehin nicht erlaubt.
Darüber hinaus bleiben öffentliche Veranstaltungen bis Ende Juni untersagt.

Kurz: "Feiern Sie nicht gemeinsam Ostern"

In Bezug auf Ostern appellierte die Bundesregierung nochmal eindringlich an die Bevölkerung: „Feiern Sie nicht gemeinsam“, so Bundeskanzler Sebastian Kurz. Wenn man sich nicht an die geltenden Beschränkungen halte, dann würden die Fallzahlen erneut steigen. Dies würde ein erneutes Herunterfahren der Wirtschaft notwendig machen, heißt es.

Livestream der Pressekonferenz

Die BezirksRundschau übertragt die Pressekonferenz (PK) hier live ab 11 Uhr. Bitte die Seite neu laden, falls sich die PK ein paar Minuten verzögert. Sobald die PK startet, binden wir den Livestream des Bundeskanzleramts hier direkt unter diesem Text ein!

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