Babys & Kleinkinder in Not
Land OÖ peilt Lösung für Krisenpflegeeltern an
67 Kinder – Babys und Kleinkinder – wurden im Vorjahr von Krisenpflegeeltern in Oberösterreich betreut. Die leiblichen Eltern dieser Babys sind überfordert, haben eine psychische Erkrankung oder ein Drogenproblem, weshalb die Krisenpflegeeltern kurzzeitig einspringen.
OÖ. Derzeit gibt es 32 Krisenpflegefamilien im ganzen Bundesland und eine neue Regelung macht ihnen das Leben nicht einfacher: Seit Sommer 2018, wegen eines Gerichtsurteils des Oberlandesgerichts Graz, bekommen Krisenpflegeeltern kein Kindergeld mehr. Nachdem die Aufregung über dieses Urteil groß war, novellierte die Bundesregierung das Kindergeldgesetz. Am 27. Februar passierte die von Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) eingebrachte Neuregelung den Nationalrat. Diese sieht vor, dass Krisenpflegeeltern den leiblichen Eltern gleichgestellt werden und ab dem 91. Tag rückwirkend Kindergeld beziehen können.
Für die „Retter in der Not“ ist das allerdings ein ziemliches Problem: Denn viele Pflegekinder sind kürzer als drei Monate in deren Obhut – manche nur wenige Wochen. Das hieße, dass Krisenpflegeeltern in den meisten Fällen überhaupt kein Kindergeld bekämen.
"Was ist die Arbeit wert?"
Eine der Frauen, die im Notfall einspringen, ist die Grieskirchnerin Elisabeth T. Sie ist seit 15 Jahren Familienhelferin und seit 2014 als Krisenpflegemutter im Einsatz. Bisher sei man gerade so über die Runden gekommen, erzählt sie im Gespräch mit der BezirksRundschau. „Ich mache die Arbeit sehr gerne, aber bei aller Solidarität und Hilfsbereitschaft ist irgendwann der Bogen überspannt“, so die Grieskirchnerin. Es stelle sich die Frage, was eine solche Arbeit der Gesellschaft wert sei.
Die Krisenpflegemütter in OÖ sind beim Pflegekindverein plan B angestellt, und erhielten bisher, während sie ein Kind betreuten, ein Gehalt von 578,35 Euro. Hinzu kam das Pflegekindergeld für Unterhalt und Bekleidung des Kindes mit 562 Euro.
Verfahren läuft derzeit
Die ursprüngliche Aberkennung des Kindergelds für Krisenpflegeeltern durch das Oberlandesgericht Graz bekämpft Elisabeth T. mit sieben weiteren Krisenpflegeeltern derzeit auch vor Gericht. In erster Instanz konnten sie einen Erfolg verbuchen und bekamen Recht – derzeit läuft ein weiteres Verfahren am Landesgericht Linz. Sollten die heimischen Krisenpflegeeltern erneut Recht bekommen, könnte sich der Rechtsstreit bis zu einem Höchstgericht ziehen.
Lösung in Oberösterreich?
Wie die BezirksRundschau aus der Sozialabteilung des Landes erfuhr, wird intern bereits an einer Lösung für die Krisenpflegeeltern gefeilt. Während derzeit ein Fonds der Kinder- und Jugendhilfe die finanziellen Ansprüche der Krisenpflegeeltern abdeckt, soll nun eine dauerhafte Lösung für jene gefunden werden, die Kinder kürzer als 91 Tage betreuen. Ein Möglichkeit wäre, das Problem über sogenannte Tagsätze zu lösen. Dazu wolle man demnächst mit den Sozialhilfeverbänden und den Städten in Verhandlung treten, heißt es aus dem Ressort von Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ).
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