Integrationsarbeit
Neue und transparentere Richtlinien für Förderungen

"Kleine, einmalige Integrationsmaßnahmen" werden ab sofort mit bis zu 3.000 Euro unterstützt.  | Foto: Franz Pfluegl/Fotolia
  • "Kleine, einmalige Integrationsmaßnahmen" werden ab sofort mit bis zu 3.000 Euro unterstützt.
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Seit 2018 gibt es in Oberösterreich das Integrationsleitbild "Integration verbindlich gestalten – Zusammenarbeit stärken". Ziel dabei ist es, die regionale Integrationsarbeit zu stärken. Nun wurden die Richtlinien dafür, dass Gemeinden für diesen Zweck finanzielle Unterstützung erhalten, überarbeitet.

OÖ. Nach Elisabeth Gierlinger, Leiterin der Integrationsstelle des Landes, sind die Richtlinien zum Beispiel transparenter geworden. Außerdem ist es für die Gemeindeverantwortlichen nun einfacher, Gelder für Integrationsmaßnahmen zu beantragen.

Kleine, einmalige Veranstaltungen

Auch wurden zwei Neuerungen in die Richtlinien eingearbeitet. So werden nämlich "kleine, einmalige Integrationsmaßnahmen" vom Land Oberösterreich mit bis zu 3.000 Euro unterstützt. Voraussetzung dafür ist, dass zum Beispiel Pläne für Feste oder Nachhilfestunden von den Gemeinden selbst eingereicht und umgesetzt werden. "Damit das Geld auch unkompliziert beantragt werden kann, sind die formalen Voraussetzungen dafür sehr niedrig", sagt Gierlinger kürzlich während einer Online-Pressekonferenz.

Die zweite Neuerung betrifft "umfassende, langfristige und nachhaltige Integrationsmaßnahmen". Sie werden vom Land Oberösterreich mit 60 bis 80 Prozent der Kosten unterstützt.

Fachlich unterstützt

Von der Idee bis hin zur 'fertigen Maßnahme' werden die Gemeindeverantwortlichen auch fachlich unterstützt. Dafür verantwortlich sind die Mitarbeiter der Regionalen Kompetenzzentren für Integration und Diversität, kurz ReKis. "Sie helfen ihnen zum Beispiel beim Entwickeln des Projektes und bei der Öffentlichkeitsarbeit", sagt Stefan Thurner, Bereichsleiter für die ReKis der Volkshilfe. Die Kompetenzzentren finden sich in allen Bezirken Oberösterreichs. Betrieben werden sie eben von Volkshilfe und Caritas für Menschen in Not.

Gültig sind die neuen Richtlinien ab sofort. "Sie wurden kürzlich einstimmig von den Mitgliedern der Landesregierung beschlossen", sagt Landesrat Stefan Kaineder (Grüne).

Regionale Arbeit

Der Fokus der Richtlinien liegt für Gierlinger übrigens ganz bewusst auf der "regionalen und kommunalen Integrationsarbeit". "Integration passiert nämlich dort, wo die meisten Menschen wohnen und leben", sagt Gierlinger.

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