Keine Diskriminierung
Türke blitzt mit Klage gegen Land Oberösterreich ab
In Oberösterreich ist der Erhalt der Wohnbeihilfe an den Nachweis von Deutsch-Kenntnissen geknüpft. Ein türkischer Staatsbürger klagte das Land OÖ wegen Diskriminierung. Seine Klage wurde nun vom Landesgericht abgewiesen – das könnte Folgen für andere Migranten haben.
OÖ. Seit 2018 müssen Drittstaatsangehörige neben umfangreichen Erwerbszeiten und einem mindestens fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalt auch Deutschkenntnisse nachweisen, um Wohnbeihilfe zu erhalten. Ein türkischer Staatsbürger, der sich vom Land Oberösterreich aufgrund der Nachweismöglichkeiten der Deutschkenntnisse diskriminiert fühlte, klagte dagegen. Seine Klage wurde vom Landesgericht Linz abgewiesen.
Laut Gericht keine Diskriminierung
„Dadurch bestätigte das Landesgericht meine Rechtsansicht, dass jemand, der Leistungen vom Staat erhält, im Gegenzug auch schon etwas geleistet haben muss“, zeigt sich Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner. „Der Kläger stützte sich auf das oberösterreichische Antidiskriminierungsgesetz. Doch weder der EuGH noch das Landesgericht sahen die behauptete Diskriminierung“, erklärt Haimbuchner das Urteil.
Wohnbeihilfe ist keine soziale Kernleistung
Es sei dabei auch um die Frage gegangen, ob die Wohnbeihilfe eine soziale Kernleistung im unionsrechtlichen Sinne darstellt. „Unsere Rechtsansicht diesbezüglich ist klar: Die Wohnbeihilfe ist keine soziale Kernleistung und daher ist das Anknüpfen an Voraussetzungen zulässig“, so Haimbuchner. Das Grundbedürfnis des Wohnens sei durch die oberösterreichische Sozialhilfe bereits ausreichend abgedeckt. Die Wohnbeihilfe gehe darüber hinaus.
„Kein Selbstbedienungsladen“
Haimbuchner leitet aus der Abweisung der Klage ab, dass man den Erhalt gewisser staatlicher Leistungen an Voraussetzungen knüpfen darf und Drittstaatsangehörige dadurch zu integrativen Schritten bewegen kann: „Oberösterreich ist kein Selbstbedienungsladen, sondern in unserem Bundesland wird Leistung belohnt. Man wird sich überlegen müssen, in welchen Bereichen man ähnliche Schritte setzt und Auflagen für Drittstaatsangehörige einführt“.
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