Türkische Doppelstaatsbürger: Erstes Urteil
OÖ. Nach Kritik seitens der FPÖ im vergangenen Jahr haben Österreichs Landesbehörden, soweit möglich, potenzielle Doppelstaatsbürger ermittelt. Erste Verfahren laufen. Eines davon kam nun (vorerst) zu einem Urteil.
Bereits 1999 besiegelten zwei türkischstämmige Personen den Verlust ihrer geradeeben erhaltenen österreichischen Staatsbürgerschaft, mit ihrem Antrag auf Wiederaufnahme in den türkischen Staatsverband. Selbiger wurde anerkannt, das Recht auf die österreichische Staatsbürgerschaft erlosch damit. Die beiden Türken reichten Beschwerde ein. 19 Jahre später wies das OÖ Landesverwaltungsgericht die Beschwerde nun ab und bestätigte den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft. Für die Betroffnen bestehe jetzt noch die Möglichkeit einer außerordentlichen Revision, wie das Landesverwaltungsgericht bestätigt, außerdem gebe es immer noch die Möglichkeit sich an den Verfassungsgerichtshof zu wenden, falls Grundrechte verletzt gesehen würden.
Sonderstellung türkischer Staatsbürger
Auf das Aufenthaltsrecht der beiden Türken hat die aktuelle Entwicklung vermutlich keine Auswirkungen, denn das Ausländerbeschäftigungsgesetz sieht für türkische Staatsangehörige einige Erleichterungen vor. Zurückzuführen ist das auf einen sogenannten Assoziationsratsbeschluss (ARB) aus dem Jahr 1980 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei. Zwar gibt es darin keine Ausnahmen, was die Erlangung eines Aufenthaltstitels betrifft, dafür macht der angesprochene ARB das Beibehalten bzw. Verlängern selbiger und auch die Übertragung an Verwandte unkomplizierter, sodass das Bleiberecht türkischer Staatsbürger in Österreich umfassender ist, als für Angehöriger anderer Staaten.
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