Corona-Kurzarbeits-Modell
AK und AMS appellieren für Kurzarbeit

AK-Präsident Johann Kalliauer appelliert an Unternehmen, auf das neue Corona-Kurzarbeitsmodell umzusteigen. | Foto: Florian Stöllinger
  • AK-Präsident Johann Kalliauer appelliert an Unternehmen, auf das neue Corona-Kurzarbeitsmodell umzusteigen.
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Die Arbeiterkammer OÖ und das AMS OÖ appellieren an Unternehmer, keine voreiligen Kündigungen auszusprechen. Das neue Corona-Kurzarbeits-Modell biete unabhängig von der Betriebsgröße und der Branche für alle Betroffenen Vorteile.

OÖ. In einer gemeinsamen Erklärung machen AK-Präsident Johann Kalliauer und AMS-Landesgeschäftsführer Gerhard Straßer darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung das neue Kurzarbeitsmodell in den letzten Tagen vereinfacht habe. So könne die Kurzarbeit im Idealfall schon innerhalb von zwei Tagen beginnen. 

"Damit ist die neue Kurzarbeit ein überaus unbürokratisches Instrument", betont Kalliauer.

Die reduzierte Arbeitszeit kann nun zwischen 90 und zehn Prozent der ursprünglichen Arbeitszeit liegen, für bestimmte Zeiträume gar bei null Prozent. Die Laufzeit beträgt drei Monate, kann jedoch auf sechs Monate verlängert werden. Die anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten für nicht gearbeitete Stunden werden vom AMS übernommen. Für Unternehmen fielen damit nur die Lohn-und Lohnnebenkosten für die tatsächliche Arbeitszeit an, erklärt Straßer.

Vorteile im Vergleich zur Arbeitslosigkeit

Im Vergleich zu einer Kündigung gebe es laut dem AMS- Landesgeschäftsführer schlagende Vorteile.

"Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bleiben in einem aufrechten Dienstverhältnis – ihr Fachwissen geht dem Unternehmen nicht verloren. Und am Ende der Krise kann sofort die Produktion wieder hochgefahren werden", fasst Straßer zusammen.

Die betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erhielten während der Kurzarbeit 80 bis 90 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens, in der Arbeitslosigkeit läge die Ersatzrate bei lediglich 55 bis 60 Prozent. Außerdem würden bei einer Kündigung entsprechend der Kündigungsfrist weiterhin Lohnkosten anfallen, während diese sowie Sozialversicherungsbeiträge durch die Kurzarbeit ab dem ersten Tag wegfallen. Damit gäbe es laut Kalliauer kein schlüssiges Argument mehr für Kündigungen. Zur Kontaktaufnahme bei diesbezüglichen Fragestellungen werden das personalisierte eAMS-Konto oder eine E-Mail (ans AMS) empfohlen. Die Telefonleitungen sind derzeit überlastet.

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