Ärztekammer/Wirtschaftskammer OÖ
Corona-Verdacht reicht nicht für Krankschreibung

- Weder Verdacht auf eine Ansteckung mit dem Corona-Virus noch freiwillige Selbstisolation reichen für einen Krankenstand.
- Foto: BRS/Daniela Steinbach
- hochgeladen von Katharina Wurzer
Täglich werden österreichweit zwischen 3.000 und 5.000 Corona-Tests durchgeführt. Ein Verdachtsfall alleine sei jedoch nicht automatisch ein Krankheitsfall. Das erläutern jetzt die Wirtschaftskammer Oberösterreich und die Ärztekammer OÖ.
OÖ. Viele Patienten vermuten derzeit fälschlich, dass ein Corona-Virus-Verdachtsfall für eine Krankschreibung ausreiche. Ein Krankenstand kann aber erst bei einem positiven Testergebnis begründet werden.
„Wer aus medizinischer Sicht nicht krank ist, kann nicht einfach arbeitsunfähig gemeldet werden. Gleiches gilt für Personen, die zur Risikogruppe zählen (...). Diesbezüglich geforderte Bestätigungen sind aus medizinischer Sicht wenig sinnvoll“, führt Ärztekammer-Präsident Peter Niedermoser aus.
Auch eine "freiwillige Selbstquarantäne", etwa nach einem Auslandsaufenthalt, sei mit dem Dienstgeber abzuklären und kein Krankenstand.
Freiwillige Isolation ist keine Dienstverhinderung
Eine Isolation als reine Vorsichtsmaßnahme stelle keinen Dienstverhinderungsgrund dar. Erst wenn tatsächlich feststehe, dass eine Erkrankung beziehungsweise in dem Fall das Corona-Virus vorliegt, lägen ein Krankenstand und Anspruch auf Entgeltfortzahlung vor, bestätigt Wirtschaftskammer-Präsidentin Doris Hummer. Verordne eine Behörde oder ein Arzt Quarantäne, so habe der Arbeitgeber einen Anspruch auf Ersatz des Entgelts beim Bund.
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