Mitarbeiterbeteiligung
Ein Stück vom Kuchen
Eine Firmenbeteiligung klingt für Mitarbeiter verlockend – zumindest, wenn es der Firma gut geht.
OÖ. Die Varianten der Mitarbeiterbeteiligung reichen von reinen Erfolgsbeteiligungen bis hin zu Kapitalbeteiligungen. Je nach Vereinbarung ergeben sich Anteile am laufenden Ergebnis, am Vermögen oder an den stillen Reserven einer Firma. Bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 3.000 Euro ist der Ertrag aus der Beteiligung einkommensteuerfrei. Sie muss allerdings allen Arbeitnehmern oder einer definierten Gruppe angeboten werden und verbilligt oder ganz unentgeltlich sein. Zudem muss die Beteiligung vom jeweiligen Mitarbeiter länger als fünf Jahre gehalten werden, erklären die Experten der Wirtschaftskammer Oberösterreich.
Beteiligungsstiftungen
Mit der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung gibt es eine Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung, die speziell auf Aktiengesellschaften (AG) zugeschnitten ist. Aktien im Wert von bis zu 4.500 Euro pro Jahr können steuerfrei an Mitarbeiter vergeben werden, sofern sie treuhändig in einer Stiftung verwaltet werden. Diese darf Aktien von bis zu zehn Prozent der Stimmrechte einer AG halten und dient so auch der Stärkung des Kernaktionärs.
Risiko vermeiden
Ob eine Unternehmensbeteiligung für den Mitarbeiter tatsächlich von Vorteil ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Die Arbeiterkammer (AK) OÖ rät zu Vorsicht: „Die Arbeiterkammer ist nicht gegen Mitarbeiterbeteiligungen, steht ihnen aber zurückhaltend gegenüber. Es gibt wenige Beteiligungsmodelle, die auch aus Belegschaftssicht sinnvoll sind“, betont AK OÖ-Präsident Johann Kalliauer. So birgt etwa der Insolvenzfall eines Unternehmens für Beteiligte ein finanzielles Risiko: die Firmenanteile verlieren an Wert und können nicht mehr oder nur mehr zu einem niedrigeren Wert veräußert werden. Dieses Risiko könne durch die Gestaltung des Modells (z.B. stille Gesellschaft ohne Verlustteilnahme) oder Rückkaufmöglichkeiten zu einem fix vereinbarten Preis vermieden werden, so die Experten der AK OÖ. Der Insolvenzausgleichsfonds ersetze Vermögensverluste aus Beteiligungen jedenfalls nicht.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.