Bezirk Oberpullendorf
Polizisten-Sohn (18) kaufte und verkaufte Kinderpornos
Unfassbar: 300 Bilder und 17 Videos mit "pornographischen Darstellungen Minderjähriger" erwarb der Sohn eines Polizisten aus dem Bezirk Oberpullendorf. „Für sich selbst“, weil er „zu schüchtern sei, Mädchen anzusprechen“. Eine bodenlose Frechheit diese „Rechtfertigung“ eines Schülers mit abgeschlossener Matura. Zudem eine Verhöhnung der missbrauchten, jugendlichen Opfer. Das ist aber noch nicht der Gipfel der Anklage. Laut Staatsanwaltschaft verkaufte der 18-jährige Bursche diese streng verbotenen Dateien übers Internet weiter und spielte so seine Kosten wieder herein... Urteil: bedingte Haftstrafe. Nicht rechtskräftig.
BEZIRK OBERPULLENDORF. Ein „Aufreger-Prozess“ mit Skandal-Potential. Abgehandelt im Saal 8 des LG Eisenstadt. Geschniegelt und gestriegelt steht der junge Mann vor der Richterbank. Begleitet von seinen Eltern. Nach Abfrage der persönlichen Daten wirft die Staatsanwaltschaft dem Maturanten und Sohn eines Polizisten wahrlich Ungeheuerliches vor. Im Zeitraum von Juni bis Dezember 2021 hatte er sich 300 Bilder und 17 Videos mit unzüchtigen Handlungen organisiert.
Staatsanwältin: "...zur sexuellen Erregung"
Diese strafbaren Dateien zeigen unzüchtige Handlungen von Minderjährigen sowie von Minderjährigen mit Erwachsenen. Also eindeutige Darstellungen von Sex-Aktionen wie auch Sequenzen und Szenen mit geschlechtlichen Vorgängen. „Als Betrachter dienten diese Fotos und Videos dem Angeklagten zur sexuellen Erregung“, so die Staatsanwältin. Er hat diese verbotenen Inhalte aber nicht nur zu seiner „Selbst-Freude“ über „Snapchat“ gesucht, aktiv angefordert und heruntergeladen, sondern teils sogar käuflich erworben. Und zwar pro „Einheit“ um 20 Euro.
Schüchtern im Umgang mit Mädchen
Um diese Ausgaben wieder refinanzieren zu können, kam der Maturant auf die „geniale Idee“, die Kinderpornos weiterzuverkaufen. Dafür stellte er „Kunden“ spezielle kostenpflichtige Download-Links zur Verfügung. Für den Burschen kein Problem, verfügt er doch über profunde IT-Kenntnisse. Seine Verteidigerin, die renommierte Rechtsanwältin Ina-Christin Stiglitz, führte im Ersuchen um ein mildes Urteil das jugendliche Alter des Angeklagten an, seine bisherige Unbescholtenheit, sein Geständnis und eben auch die Schüchternheit ihres Klienten im Umgang mit gleichaltrigen Mädchen.
Überraschender Ausschluss der Öffentlichkeit
Bevor sich der Angeklagte zu den gravierenden Kinderporno-Vorwürfen äußern konnte, schloss zur Überraschung aller Anwesenden die Richterin die Öffentlichkeit aus, obwohl das noch nicht einmal von der Verteidigerin gefordert worden ist. Sollte dem Täter damit erspart werden, seine Peinlichkeiten coram publico erzählen zu müssen? Schon erstaunlich bis befremdend dieser "Schutz der Privatsphäre".
Kein Kavaliersdelikt
Denn selbstverständlich war dem 18-jährigen Maturanten klar, dass er etwas streng Verbotenes macht. Und auch, dass das strafrechtliche Konsequenzen vor Gericht haben wird, wenn er erwischt wird. Zudem geht es in dieser Causa ja nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um den An- und Verkauf hunderter pornographischer Darstellungen Minderjähriger.
Mildes Urteil trotz Kinderporno-Handels
Ebenso erstaunlich dann auch das doch milde Urteil: 3 Monate Freiheitsstrafe auf drei Jahre bedingt und verpflichteter Kontakt zu einer Männerberatungsstelle. Nicht rechtskräftig.
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