ÖVP fordert Rücktritt
Schuldspruch von Manfred Kölly rechtskräftig
Der Oberste Gerichtshof bestätigte am Donnerstag den Schuldspruch des wegen Amtsmissbrauchs verurteilten Deutschkreutzer Bürgermeisters Manfred Kölly (Bündnis Liste Burgenland).
DEUTSCHKREUTZ. Die Nichtigkeitsbeschwerde von Manfred Kölly wurde Donnerstag auf höchster Ebene zurückgewiesen. Damit ist der Schuldspruch jetzt rechtskräftig, wie mehrere Medien übergreifend berichteten.
Beschwerde abgewiesen
Im vergangenen Dezember ist Kölly als Bürgermeister von Deutschkreutz am Landesgericht Eisenstadt wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen. Die Anklage lautete: er soll im Zeitraum vom 11. bis 27. September 2017 die Wahlkarten von 16 Wahlberechtigten selbst und zu seinem Vorteil ausgefüllt haben. Das Urteil damals: 17 Monate bedingte Haft und 27.000 Euro Geldstrafe. Dagegen hat Kölly eine Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt. Nun wurde die Beschwerde vom Obersten Gerichtshof abgewiesen. Der Schuldspruch ist demnach rechtskräftig.
Kölly will abwarten
Im Gespräch mit Radio Burgenland erzählte er, dass er bis zuletzt gehofft habe mit seiner Nichtigkeitsbeschwerde recht zu bekommen. Denn für ihn sei das Urteil eine Fehlentscheidung gewesen. Kölly will nun abwarten, wie hoch die Strafe gegen ihn ausfällt. Darüber entscheidet in den nächsten Wochen das Oberlandesgericht Wien in einer eigenen Verhandlung. Wie bereits Kölly im Frühjahr angekündigt hat, will er das Bürgermeisteramt im September an eine Frau übergeben.
ÖVP drängt auf sofortigen Rücktritt
„Manfred Kölly muss nun die politische Verantwortung für sein kriminelles Handeln tragen und sofort als Bürgermeister zurücktreten. Das, was er getan hat, war ein Verbrechen“, betont ÖVP-Landesgeschäftsführer Patrik Fazekas und ergänzt: „Die Menschen in Deutschkreutz wurden von Manfred Kölly klar betrogen und getäuscht. Jemand, der Wahlen manipuliert und damit die Demokratie mit Füßen tritt, hat in der Politik nichts verloren.“
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