Acht Monate unbedingt für Eisenstangen-Attacke in Oberwart
Der 28-jährige Täter, der im September einen 16-jährigen Oberwarter mit einer Eisenstange attackierte wurde am 12. Jänner nicht rechtskräftig verurteilt.
OBERWART/EISENSTADT. Anfang Septemer attackierte ein 28-jähriger Autolenker aus dem Bezirk Oberwart nach einer Verfolgungsjagd einen 16-jährigen Oberwarter, der gemeinsam mit einem Freund mit seinem Fahrrad am Heimweg von der Inform war, mit einer Eisenstange, nachdem der Jugendliche mit seinem Rad stürzte.
Der 16-Jährige erlitt dabei einen Bruch des Unterarms und Prellungen. Auch sein Fahrrad wurde bei der Attacke völlig demoliert.
Nach kurzer Fahndung konnte die Polizei aufgrund von Zeugenhinweisen den Mann ausforschen und festnehmen (Bericht). Dieser gab bei der Festnahme an, alkoholisiert gewesen zu sein und dass ihn die Jugendlichen provoziert hätten.
Nun fand in Eisenstadt die Gerichtsverhandlung statt. Das Urteil des Schöffengerichts lautete zwei Jahre Freiheitsstrafe, davon acht Monate unbedingt. Dieses ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
3.000 Euro Schmerzensgeld
Neben der Freiheitsstrafe wurde der Mann auch zu einer Schmerzensgeldzahlung von 3.000 Euro verurteilt. „Ich bekenne mich schuldig, kann jedoch nicht mehr nachvollziehen, was in mir vorgefallen ist. Es tut mir über alles leid“, so der Angeklagte vor Gericht. „Ich will mich auch bei Daniel entschuldigen und meine Schuld wiedergutmachen“, erklärte der Täter.
Der psychiatrische Sachverständige erläuterte, dass der Beschuldigte „kein Heißläufer“ sei, der rasch zu Aggressionen neige. Er habe aber ein Alkoholproblem und sei, so der Sachverständige, der „klassische Wochenendtrinker“. Schon vor der Tat war dem Südburgenländer wegen Trunkenheit am Steuer der Führerschein abgenommen worden. Das Gericht hat eine „unglaubliche Brutalität gegen ein wehrloses Opfer“ gesehen.
Für Anwältin Maria Münzenrieder ist im Gespräch mit dem ORF Burgenland "aufgrund der reumütigen, geständigen Verantwortung des Mandanten und der Bereitschaft zur Schadenwiedergutmachung das Urteil unangemessen und steht völlig außer Verhältnis.“
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