Kommentar
Mehr Kontrolle statt Ungleichbehandlung
Seit 22. Juli gibt es nun einerseits weitere Lockerungen - wie der Fall der Maskenpflicht im Handel. Andererseits wurde die durchaus sinnvolle "3G"-Regel für die Nachtgastronomie zur "2G"-Regel verschärft.
Somit dürfen in Discos usw. nur noch Geimpfte und PCR-Getestete hinein. Bei anderen Veranstaltungsformen, wo auch getanzt und gefeiert werden darf, gilt nach wie vor die "3G"-Regel (Geimpft, Getestet, Genesen). Da stellt sich schon die Frage nach dem Sinn und einer gewissen Benachteiligung der ohnehin immens gebeutelten Nachtgastroszene. Vor allem auch der Aspekt, dass der PCR-Test ja eine längere Gültigkeitsdauer hat, somit aber auch das negative Testergebnis theoretisch länger zurückliegt, als beim Test vor Ort, Zuhause oder dem Antigentest. Damit kommt eine zusätzliche Testnotwendigkeit eventuell zum Tragen - will jemand am Samstag in die Disco, muss er oder sie zumindest am Donnerstag einen PCR-Test machen und warten bis Freitag. Ein etwaiger Heurigen- oder Gasthausbesuch ist dann in der Wartezeit nicht möglich, außer es gibt einen zweiten Test.
Mehr Kontrolle gefragt
Um die Sicherheit zu erhöhen, sollte die Kontrolle verschärft werden, um jene "schwarzen Schafe" herauszufiltern, wo die bestehenden Regeln lasch oder gar nicht ernst genommen werden. Dort liegt eher das Risiko als dort, wo ohnehin die Kontrolle funktioniert. Zumal vielleicht die Jugend sich erneut, statt den gesicherten Raum für Partys andernorts umschaut und vergnügt.
Das zumindest sieht nun auch Gesundheitsminister Mückstein so - deshalb soll nun per Erlass strenger kontrolliert werden. Bleibt die Frage, warum erst jetzt und nicht bereits mit Einführung der "3G-Regel", dann wäre die "2G-Regel" vielleicht ohnehin in der Schublade geblieben, was sinnvoller gewesen wäre. Nun soll auch die Impfung ohne Anmeldung ausgerollt werden, dann wird es für viele ohnehin nur noch die "1G"-Regel geben.
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