Zur Schneeräumung verpflichtet
Was Hauseigentümer bei Schneefall beachten müssen
Landesrätin Verena Dunst klärt Hauseigentümer in einer Aussendung über ihre Rechte und Pflichten die Schneeräumung betreffend auf.
BURGENLAND. Wenn starke Schneefälle das Burgenland in ein weißes Kleid hüllen, bedeutet das vor allem für Hauseigentümer eine Menge Arbeit. Die Eigentümer von Liegenschaften müssen gemäß der Straßenverkehrsordnung Gehsteige, Gehwege und Stiegenanlagen, die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als drei Meter vorhanden sind, in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee säubern.
Gilt auch für den Straßenrand
Ist kein Gehsteig vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von einem Meter zu säubern und mit einem geeigneten Mittel wie etwa Splitt, Asche oder Auftausalz zu streuen.
Ordnungsgemäße Schneeräumung
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtung sind die Hauseigentümer außerdem verpflichtet, Schneewächten und Eisbildungen vom Dach zu entfernen. Nach aktueller Rechtsprechung reicht das Aufstellen von Warnstangen zur Sicherung vorübergehend aus. Der Schnee sollte jedoch so bald als möglich entfernt werden. „Diese Bestimmungen sind auch am Wochenende und an Feiertagen, unabhängig davon ob man berufstätig ist, einzuhalten“, betont Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst.
Anspruch auf Schadensersatz
Der Verpflichtung zur Schneeräumung kann man jedoch dann entgehen, wenn man sie vertraglich an jemanden anderen, etwa ein Schneeräumungsunternehmen, überträgt. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 72 Euro. Bei Gefährdung durch Schnee am Gehsteig oder auf die Fahrbahn geschaufelten Schnee droht sogar eine Geldstrafe bis zu 726 Euro.
Hier gilt besondere Sorgfalt, denn noch teurer wird es, wenn es zu einem Unfall kommt. In solchen Fällen können die Eigentümer sogar straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
„Vor allem ältere Menschen haben sich letztes Jahr bei Stürzen Brüche und Prellungen zugezogen. Das muss unbedingt vermieden werden.“ (Verena Dunst)
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