Corona-Krise
Lockerungen bei Veranstaltungen, Sport und Kultur ab 29. Mai
Eröffnung von Seen und Bädern ist ebenso ein wichtiger Schritt wie die Lockerung im Kultur- und Veranstaltungsbereich. Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer stellten die wichtigsten Eckpunkte vor.
BEZIRK OBERWART. Mit 29. Mai wird es den nächsten wesentlichen Etappenschritt in der Öffnung in der Corona-Krise in Österreich geben. Wie bereits bekannt, werden die Seen und Freibäder unter Einhaltung bestimmter Sicherheits- und Hygienemaßnahmen wieder öffnen dürfen.
Dabei setzt die Bundesregierung "auf Empfehlungen und Eigenverantwortung", wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober betonte. Vor allem der Einmeter-Mindestabstand bleibt weiterhin zentraler Faktor. Öffnen dürfen mit 29. Mai auch Hotellerie und Beherbergungsbetriebe, Freizeitparks, Fitnesscenter und Sporthallen - unter strengen Auflagen.
100 Besucher ab 29. Mai
Bei Veranstaltungen im Indoor- und Outdoorbereich ist eine Besucheranzahl von bis zu 100 Leuten möglich. Grundprinzipien sind dabei Sitzplätze und ein Meter Abstand, außer analog zur Gastronomie dürfen vier Personen, die in einem Haushalt leben oder gemeinsam Tickets kaufen (gemeinsam die Veranstaltung besuchen), nebeneinander sitzen. "Auch Kinder dürfen gemeinsam mit den Erwachsenen aus dem eigenen Haushalt im Verbund zusammen sitzen", so Staatssekretärin Andrea Mayer.
Rudolf Anschober: "Auf der Bühne ist kein Meter Abstand notwendig!"
Ansonsten ist ein Platz an der Seite freizuhalten und ein Schachbrett-Muster für die Sitzordnung vorgesehen. Ist ein Abstand von einem Meter nicht möglich, muss bei Indoor-Veranstaltungen vom Publikum eine MNS-Maske getragen werden. Im Freien besteht keine Maskenpflicht. Auch Pausen und Pausenbuffets sind möglich.
Indoor 250 Besucher ab 1. Juli, bis 500 ab 1. August
Ab 1. Juli folgt der nächste Schritt mit einer Besucherzahl von 250 bei Indoor-Events. Zusätzlich dürfen ab 1. Juli auch wieder die Kinos öffnen.
Ab 1. August sind dann Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 500 Personen möglich, sowie bis 1.000 Besucher mit einem entsprechenden Präventionskonzept, die bei der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde vorgelegt werden müssen.
Outdoor mehr möglich
Staatssekretärin Andrea Mayer betont: "Da die Ansteckungsgefahr indoor höher ist, ist im Freien mehr möglich." So dürfen Outdoor ab 1. Juli eine Veranstaltungen bis zu 500 Menschen besuchen. Im Freien sind ab 1. August Veranstaltungen mit bis zu 750 Besuchern möglich bzw. mit einem Sicherheitskonzept bis zu 1.250 Besucher erlaubt.
Andrea Mayer: "Die Anzahl bezieht sich ausschließlich auf die Besucher. Musiker, Schauspieler, Technik und Organisation werden nicht eingerechnet."
"Bei Veranstaltungen ohne zugewiesenen Plätzen - in der Regel Sitzplätzen - gilt bis Ende August eine Obergrenze von 100 Besuchern. Bei diesen gilt im Outdoor-Bereich die Abstandsregel uneingeschränkt, im Indoor-Bereich ein verpflichtender Mund-Nasen-Schutz", so Mayer.
Hochzeiten und andere Feiern
Im Rahmen der Verordnung werden auch entsprechende Regelungen für andere Veranstaltungen (z.B.: Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Begräbnisse, Schulungen, Meetings usw.) eingearbeitet. "Wir werden das dann zu gegebenen Zeitpunkt auch kommunizieren", so der Minister.
Rudolf Anschober: "Diese Verordnung wird keine "Lex Kulturveranstaltung" sein! Das ist schon rein rechtlich nicht möglich. Die Grundsätze gelten auch für andere Veranstaltung."
"Die Frage der Hochzeit ist die Anfrage Nummer 1. Es gibt noch etwas Arbeitsbedarf wie im Bereich der Öffnungszeiten sowie Feiern in der Gastronomie usw. Das sollte zeitnah fixiert werden", so Anschober. Die Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 31. August. Mitte Juni soll nach einer intensiven Beurteilung eine Prognose für die weiteren Vorgehen im Sommer bzw. Herbst erfolgen.
Besucher auch im Sport
In einer Klarstellung des Gesundheitsministeriums Montagabend, wurde verlautbart, dass die "allgemeine Öffnung von Veranstaltungen unter bestimmten Auflagen auch für Sportveranstaltungen gelten soll". Ausnahme bleibt hier allerdings die Fußball-Bundesliga, mit der es eine eigene Vereinbarung gibt, wonach es vorerst „Geisterspiele“ ohne Zuschauer geben wird.
"Wie bei allen anderen Veranstaltungen erfolgt auch im Sport die Öffnung für Veranstaltungen gestaffelt", hieß es in einer Klarstellung des Ministeriums. Bei Hochzeiten und Begräbnisse sind Lockerungen in Arbeit, wann diese in Kraft treten sollen, ist zunächst noch unklar.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.