Tierschutz
Tierschutzvolksbegehren jetzt unterschreiben

Dieses Volksbegehren sind wir den Tieren schuldig! | Foto: Tierschutzvolksbegehren
  • Dieses Volksbegehren sind wir den Tieren schuldig!
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BEZIRK. Um Tierleid zu vermindern und Alternativen zu fördern, werden im Zuge eines Volksbegehrens (verfassungs-)gesetzliche Änderungen vom Bundesgesetzgeber gefordert.

Unterschrift

Seit 7. Mai kann auf jedem Gemeindeamt und per Handysignatur für das Tierschutzvolksbegehren unterschrieben werden.

Forderungen

Die Tiere, die dafür gezüchtet werden, um auf unseren Tellern zu landen, sind Zeit ihres Lebens meist enormen Qualen und Ängsten ausgesetzt. Die Haltungs- und Transportbedingungen von Nutztieren sind zwar gesetzlich geregelt, aber betrachten nur in kleinster Form das Wohl der Tiere. 
Die Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens sollen den diesen Lebewesen helfen, und heimische Bauern stärken. Dies soll sich positiv auf Gesundheit, Umwelt und Klima, und auf die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder auswirken. 

Die Forderungen aufgelistet:

1. FÜR EINE TIERGERECHTE UND ZUKUNFTSFÄHIGE LANDWIRTSCHAFT
Zur Umstrukturierung der österreichischen Landwirtschaft in eine menschen-, tier- und umweltgerechte, ökologisch, ökonomisch und sozial zukunftsfähige Landwirtschaft, in der das Tierwohl hohe Beachtung erfährt und die Tiere unserer Kulturlandschaft einen Lebensraum finden, sind insbesondere nachfolgende Grundsätze umzusetzen:

1.1: HALTUNGSFORMEN MÜSSEN GRUNDBEDÜRFNISSE DER TIERE BEFRIEDIGEN
Tieren muss es möglich sein, sich ausreichend zu bewegen und zu beschäftigen, mit Artgenossen frei zu interagieren, angeborene Verhaltensweisen auszuleben, artgemäß zu ruhen und sich tiergerecht zu ernähren. Nicht vereinbar mit ihren Grundbedürfnissen sind z.B. mangelnde
Bewegungsmöglichkeiten, die Haltung auf Vollspaltenböden, Stallhaltung ohne Einstreu, Kastenstandhaltung, fehlendes Beschäftigungsmaterial oder zu hohe Besatzdichten.

1.2: SCHLUSS MIT QUALZUCHT
Masthühner, die so viel Brustfleisch ansetzen, dass sie kaum noch stehen können, oder Kühe, die extreme Milchleistungen erbringen müssen, sind Beispiele für züchterische Auswüchse, die für die betroffenen Tiere ein Leben voller Leid bedeuten und daher beendet werden müssen. Durch
bundesweite Programme ist die Umstellung auf robustere, gesundere Rassen voranzubringen.

1.3: TIERTRANSPORTE MINIMIEREN, STRESS VOR DER SCHLACHTUNG
REDUZIEREN
Transporte sollen bis zum nächstgelegenen, geeigneten Schlachthof führen oder auf eine Höchstdauer von vier Stunden beschränkt werden. Fleischtransporte sollen Lebendtransporte ersetzen. Exporte von Zuchttieren in Drittstaaten sind an die Vorlage von Protokollen des Herdenaufbaus in den Zielstaaten zu knüpfen. Hochträchtige Tiere dürfen nicht zur Schlachtung
transportiert werden. Kälber und Lämmer sollen in Österreich aufgezogen und dürfen nicht im Säuglingsalter exportiert werden. Zur Verminderung des Tierleids bei der Schlachtung ist die jeweils am wenigsten belastende Form der Betäubung zu ermitteln und dann als gesetzlicher
Standard zu verankern. Mobile Schlachthöfe, Hofschlachtung und andere Formen der transportvermeidenden Schlachtung sollen gefördert und erleichtert werden.

1.4: AMPUTATIONEN, SCHMERZHAFTE EINGRIFFE UND KÜKENTÖTEN BEENDEN
Kastration ohne Schmerzausschaltung oder Kupieren der Schwänze von Schweinen sind Beispiele für Praktiken, die so rasch wie möglich zu beenden sind. Statt Tiere an Haltungssysteme anzupassen, sollen sich die Haltungssysteme nach den Bedürfnissen der Tiere richten.
Die millionenfache Tötung männlicher Küken von Legerassen soll verboten werden, sobald Methoden für eine frühzeitige Geschlechtsbestimmung im Ei praxistauglich sind.

1.5: ARTGEMÄSSE FÜTTERUNG STATT NAHRUNGSKONKURRENZ UND
NATURZERSTÖRUNG
Die artgemäße Fütterung mit gentechnikfreien und ökologisch nachhaltig produzierten Futtermitteln regionaler Herkunft nützt Mensch, Tier & Umwelt. Die Regenwald-Zerstörung für den Anbau von Gentech-Soja hat nicht nur enorme Auswirkungen auf das Klima, sie vernichtet auch den
Lebensraum vieler Tiere.


2. ÖFFENTLICHE MITTEL SOLLEN DAS TIERWOHL FÖRDERN

2.1: UMSCHICHTUNG DER FÖRDERMITTEL
Nationale landwirtschaftliche Fördermittel sind so umzuschichten, dass sie Verbesserungen des Tierwohls über den Mindeststandard hinaus unterstützen und Bäuerinnen und Bauern eine tier- und umweltgerechte sowie existenzsichernde Tierhaltung erleichtern, statt Konzentrationsbewegungen zu verstärken. Dieses Ziel ist auch bei den Verhandlungen über die
Gemeinsame EU-Agrarpolitik zu verfolgen.

2.2: LEBENSMITTEL-BESCHAFFUNG DURCH DIE ÖFFENTLICHE HAND
AN TIERWOHL KNÜPFEN
Für Ausschreibungen und Aufträge öffentlicher Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Schulen sind verbindliche, substantielle und ansteigende Mengenquoten für Produkte aus tiergerechter Landwirtschaft und für Bio-Lebensmittel festzulegen.

3. MEHR TRANSPARENZ FÜR KONSUMENTEN

3.1: VERPFLICHTENDE TIERWOHL-KENNZEICHNUNG TIERISCHER LEBENSMITTEL
Nach dem erfolgreichen Vorbild der vierstufigen Kennzeichnung von Schaleneiern sind alle tierischen Lebensmittel in Einzelhandel, Gastronomie und öffentlichen Küchen nach Tierwohlkategorie und Herkunft zu kennzeichnen.

3.2: VERPFLICHTENDE PELZ-KENNZEICHNUNG NACH DEM VORBILD DER SCHWEIZ
Dabei sind alle Tierpelz-Artikel (auch Besätze etc.) nach Tierart, Herkunft und Gewinnungsmethode (z.B. Fallenfang) zu kennzeichnen.

3.3: SCHLUSS MIT IMPORTIERTEN TIERQUAL-PRODUKTEN
Tierqual-Produkte, die in Österreich nicht hergestellt werden dürfen, sollen auch nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Dazu zählen etwa Eier aus Käfighaltung, Enten- und Gänsestopfleber oder Pelz aus „Pelztierfarmen“.

4. EIN BESSERES LEBEN FÜR HUNDE UND KATZEN

4.1: QUALZUCHT VERUNMÖGLICHEN
Die bestehenden Regelungen gegen Qualzucht haben sich in der Praxis als nicht ausreichend erwiesen. Noch immer müssen Hunde, Katzen und andere Heimtiere an Atemnot, missgebildeten Schädeln, Haarlosigkeit und anderen Auswüchsen falsch verstandener Rassezucht leiden.
Bestehende Ausnahmebestimmungen müssen daher gestrichen und Tiere mit Qualzuchtmerkmalen mit einem eindeutigen Zuchtverbot belegt werden.

4.2: KATZENSCHUTZ NEU REGELN
Die derzeitige gesetzliche Regelung zur Haltung und Kastration von Katzen bietet keine tragfähige Lösung für die Streunerproblematik. Es soll daher im Zusammenwirken mit allen relevanten Interessengruppen ein Prozess zur Verbesserung initiiert werden, der dem Wohl der Tiere gerecht wird.

5. EINE STARKE STIMME FÜR DIE TIERE

5.1: MITWIRKUNGSRECHTE FÜR TIERSCHUTZORGANISATIONEN
Um die Stimme der Tiere in gerichtlichen und behördlichen Verfahren zu stärken, sollen anerkannteTierschutzorganisationen Mitwirkungsrechte und Parteistellung erhalten. In Deutschland ist dies in mehreren Bundesländern bereits verwirklicht, in Österreich gibt es das Verbandsklagerecht z.B. im Konsumentenschutzgesetz.

5.2: DEN AMTLICHEN TIERSCHUTZ STÄRKEN
Die Ressourcen der öffentlichen Stellen, welche die Einhaltung des Tierschutzrechtes überwachen und die Interessen des Tierschutzes vertreten sollen, sind so lange kontinuierlich zu erhöhen, bis die Einhaltung der geltenden Tierschutzanforderungen flächendeckend gewährleistet ist. Bestehende Unvereinbarkeiten sind zu beseitigen. Weiters ist den Tierschutzombudspersonen das Recht einzuräumen, die Höchstgerichte anzurufen, wenn Verordnungsbestimmungen dem Tierschutzgesetz widersprechen.

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