Coronavirus
Die Regierung schickt Österreich in einen zweiten Lockdown

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Kommende Woche tritt Lockdown in Kraft. Ab Dienstag, dem 3. November 2020 um 00:00 Uhr tritt dieser dann vorläufig für vier Wochen in Kraft.
Da die Lage dramatischer ist, als man für den jetzigen Zeitpunkt angenommen hatte, wird das Maßnahmenpaket härter ausfallen (müssen) als ursprünglich geplant. Es soll kein Lockdown light mehr werden, sondern ein Lockdown. Der Lockdown soll ab Dienstag, 0 Uhr, in Kraft treten. Laut der Verordnung geht er bis 30. November!
Ausgang: Ab 20 Uhr beschränkt
Beschränkung: „Das Verlassen des privaten Wohnbereichs von 20 Uhr bis 6 Uhr früh ist nur noch zu folgenden Zwecken zulässig“:
Zur Abwendung von Gefahr,
Betreuung und Hilfeleistungen sowie Ausübung familiärer Rechte,
Deckung der persönlichen Grundbedürfnisse,
berufliche Zwecke,
physische und psychische Erholung.
Diese Ausgangsbeschränkung kommt de facto einem Besuchsverbot gleich. Zusätzlich gibt es Kontaktbeschränkungen. Künftig darf man maximal einen weiteren Haushalt treffen.
Gastronomie muss schließen! - Auch Hotels
Take-away: Die Gastronomie muss ab kommender Woche für vier Wochen zumachen. Sie darf nur noch Take-away und Lieferservices anbieten. Take-away ist allerdings nur noch von 6 Uhr bis 20 Uhr erlaubt, jedoch nicht am Abend! Ausnahmen sind Kantinen, die dürfen offen bleiben. Auch Hotels müssen zusperren. Auch alle Thermen werden komplett dichtgemacht.
Sport & Kultur: Kein Publikum mehr
Profi: Profi-Sport soll nicht mehr vor Publikum stattfinden dürfen. Private Kontaktsportarten (Fußball, Kampfsportarten etc.) müssen nun für vier Wochen pausieren.
Oper: Der gesamte Kulturbetrieb muss für vier Wochen pausieren. Das betrifft Oper ebenso wie Konzerte, Theater und Kinos.
Events: Alle Veranstaltungen werden gestoppt.
Freizeiteinrichtungen: Bäder, Vergnügungsparks, Tanzschulen, Bordelle und Indoorspielplätze müssen schließen. Auch Museen, Tierparks und Zoos müssen nach neuesten Informationen schließen. Parkanlagen bleiben jedoch offen.
Homeoffice: Appell kommt
Wechsel: Unternehmen, die können, sollen auf Homeoffice umstellen. Zudem sollen Masken am Arbeitsplatz implementiert werden, allerdings nur wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber übereinstimmen.
Schulen: Bleiben vorerst offen
Kindergärten, Volksschulen und Unterstufen sollen vorerst offen bleiben. Wobei das koalitionsintern durchaus umstritten gewesen sein dürfte. Die Oberstufenschüler werden hingegen im November auf E-Learning umgestellt und müssen vier Wochen lang zu Hause bleiben. Dasselbe gilt für Universitäten und Fachhochschulen.
Handel & Friseur bleiben offen
Der Handel soll diesmal – im Unterschied zum Frühjahr – offen bleiben. Allerdings gelten Regeln wie nach den ersten Wiedereröffnungen – Masken, 10 Quadratmeter pro Kunde und Desinfektionsmittel. Auch Friseure können ihre Kunden unter diesen Hygienebestimmungen im Salon bedienen.
Alten- und Pflegeheime
Besuch in Alten- und Pflegeheimen soll weiterhin möglich sein. Im ersten Entwurf sollten die Besucher allerdings beim Eingang einen Antigen-Test machen müssen oder eine FFP2-Maske tragen. Diese Passage wurde nun verschärft: Besucher müssen nun einen negativen Antigen-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen. Alternative: Das Tragen einer „Corona Sars-CoV-2 Pandemie Atemschutzmaske (CPA) oder äquivalente bzw. höherem Standard entsprechende Maske“.
Außerdem ist nun nur alle zwei Tage ein Besucher erlaubt. Und: „Insgesamt dürfen im Zeitraum vom 3. November 2020 bis inklusive 17. November 2020 für jeden Bewohner höchstens zwei unterschiedliche Personen eingelassen werden." Ab dem 18. November darf für jeden Bewohner doch wieder ein Besucher pro Tag eingelassen werden. Auch hier gibt es Ausnahmen, etwa für Palliativ- und Hospizbegleitung.
Die aktuellen Zahlen
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