Coronavirus
Fußball-Bundesliga startet als Vorbild für andere Sportarten
"Grünes Licht" für die Fortsetzung der Fußball-Bundesliga gab es im Rahmen einer Pressekonferenz. Der Fußball soll als Vorbild für andere Sportarten herangezogen werden.
BEZIRK OBERWART. Im Rahmen einer Pressekonferenz von Sportminister Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Rudolf Anschober, ÖFB-Präsident Leo Windtner sowie Fußball-Bundesliga-Vorstandsvorsitzender Christian Ebenbauer wurden Rahmenbedinungen und Zeitplan für die Fortsetzung der Fußballbundesliga bei den Herren bekanntgegeben.
Am Wochenende sollen wieder Mannschaftstrainings möglich sein, der Neustart der Saison ab Anfang Juni erfolgen. Dafür wurden einige Regelungen getroffen, die als Vorbild für andere Sportarten gelten sollen.
"Personengruppe"
"Alle Personen, die am Spielfeld sind, sollen als eine Personengruppe gelten. Sie sollen vor dem Trainingsstart getestet werden, dadurch ein einheitlicher Gesundheitsstand gewährleistet werden. Diese Gruppe darf gemeinsam trainieren, Sozialkontakte sollten aber dennoch vermieden werden. Im Fall einer Infektion muss sich der Infizierte in Quarantäne begeben. Die restliche Personengruppe werde in diesem Falle angehalten daheim zu bleiben, darf aber weiterhin trainieren. Jedem Spieler ist klar, dass der Körper ihr Kapital ist. Dieser Verantwortung sei man sich bewusst und diese Vorreiterrolle nehme man gerne wahr", fasst Ebenbauer zusammen.
"Die Corona-Krise hat dem Sport geschadet. Die Bundesliga ist das Flaggschiff des Fußballs. Man wollte aber nicht bevorzugt behandelt werden, sondern nur die Voraussetzungen für den Neustart finden. Vielleicht ist die Bundesliga auch eine Art Pilotprojekt für andere Mannschaftssportarten und andere Gesellschaftsbereiche", so Windtner.
Vizekanzler Werner Kogler: "Wir wollen Ermöglicher und keine Verhinderer sein."
Vizekanzler Kogler betonte, dass man immer Ermöglicher und kein Verhinderer sein wollte. Die Maßnahmen seien allerdings nötig gewesen. Am 29. Mai sollen auch Indoorsportarten wieder möglich sein. Auch hier evaluiere man alle 14 Tage neu. "Wir setzen jetzt mit "Geisterspielen" fort. Wie es im September dann weitergeht, werden wir evaluieren müssen. Ich bin da zuversichtlich, auch für untere Ligen", so Kogler.
Sportstätten wieder zugänglich
"Sportstätten im Freien sollen wieder zugänglich werden. Der Sicherheitsabstand zu Haushaltsfremden von zwei Metern ist aber auch weiterhin einzuhalten. Für den Mannschaftssport im Freiluftbereich im Sinne von Spitzensport bzw. wo Einkünfte vorliegen, soll es aber Ausnahmen geben. Ein Mannschaftsarzt hat ein entsprechendes Präventionskonzept vorzulegen, das ein Infektionsrisiko minimiert. Dieser hat die Einhaltung der Maßnahmen zu kontrollieren. Eine Testung auf das Corona-Virus vor der erstmaligen Aufnahme des Trainings ist bei Trainern, Betreuern und Spielern erforderlich. Nach einem positivem Fall ist innerhalb von 14 Tagen die gesamte Mannschaft zu testen", so Anschober, der Österreich in der zweiten Phase, der "schrittweisen gesicherten Öffnung" sieht: "Alle 14 Tage wird neu evaluiert, damit man keine zweite Welle riskiert, die Katastrophal für Gesundheit, Wirtschaft und Gesellschaft wäre. Die ersten Lockerungen hatten in Österreich keine negativen Auswirkungen auf die Zuwachsraten. Wir haben das Virus gut unter Kontolle."
Rudolf Anschober: "Das Präventionskonzept in der Fußballbundesliga soll ein Vorbild für alle Mannschaftssportarten im Spitzensport - bzw. wo Einkünfte erzielt werden - sein, in weiterer Folge auch für den Amateurbereich."
11 Handlungsempfehlungen des ÖFB
Unter Hinweis auf die allgemeinen Hygienerichtlinien wie Abstand halten, Hände waschen und Gesundheitszustand beobachten, hat der ÖFB elf Handlungsempfehlungen zusammengefasst und ausgegeben, um den Trainingsstart ab 15. Mai zu gewährleisten.
- Es gilt, einen Mindestabstand von zwei Metern zu unseren Mitmenschen einzuhalten. Umarmen und Händeschütteln zur Begrüßung sind daher unbedingt zu unterlassen.
- Von größter Bedeutung ist die Einhaltung strenger Hygienestandards. Diese umfassen das regelmäßige Händewaschen und -desinfizieren vor und direkt nach dem Training. Wenn geniest oder gehustet werden muss, so sollte dies – wie bekannt – ausschließlich in die Armbeuge und nicht in die Hände erfolgen. Weiters sollte spucken und Nase putzen auf dem Trainingsplatz vermieden werden. Persönliche Utensilien sollen gekennzeichnet (z.B. zu Hause aufgefüllte Trinkflasche, Handtücher) und auf keinen Fall geteilt werden.
- Spieler/-innen bzw. Trainer/-innen, die sich krank fühlen, dürfen nicht am Training teilnehmen und sollen sofort einen Arzt/Ärztin kontaktieren und den/die zuständige/n Trainer/-in bzw. den Verein informieren. Daher ist es auch wichtig, bei allen am Training beteiligten Personen vorab den Gesundheitszustand zu erfragen. Hilfestellungen darüber hinaus bietet vor allem die Gesundheitshotline 1450 bzw. der/die zuständige Amtsarzt/-ärztin im Bezirk (Bezirkshauptmannschaft/Magistrat).
- In der Trainingsorganisation muss es gelingen, den angesprochenen 2m-Abstand einzuhalten.
- Umkleidekabinen dürfen aufgrund der vorher angeführten Gründe aktuell leider nicht verwendet werden. Daher ist zu empfehlen, dass die Spieler/-innen bereits in Trainingsbekleidung zum vereinbarten Zeitpunkt zum Training kommen und nach dem Training das Sportgelände umgehend wieder verlassen. Die Körperpflege erfolgt zuhause. Der Zugang zu Toiletten und Waschbecken am Sportplatz muss sichergestellt sein.
- Zuschauer/-innen sind beim Training aktuell nicht zu empfehlen und möglichst zu vermeiden. Sofern es jedoch für die Trainings-Gesamtorganisation erforderlich ist, dürfen im Kinderfußball (bis inkl. U12) Begleitpersonen unterstützend am Trainingsgelände anwesend sein. Für diese Personen gelten ebenfalls die dort getroffenen Maßnahmen und Handlungsempfehlungen.
- Die Umsetzung und verantwortungsvolle Weitergabe der Handlungsempfehlungen an alle am Trainingsgelände betroffenen Personen (insbesondere Spieler/-innen und Trainer/-innen) liegt beim jeweiligen Verein, der das Training organisiert. Es wird empfohlen, die Handlungsempfehlungen gut sichtbar auf dem Sportgelände auszuhängen und alle Beteiligten darüber aufzuklären und zu informieren. Für eine gemeinsame Nutzung des Sportgeländes durch mehrere Vereine/Gruppen sollte frühzeitig eine organisatorische Vereinbarung getroffen werden.
- Das Training ab dem 15.05.2020 kann für alle Akteure natürlich nur auf Freiwilligkeit, eigene Gefahr sowie unter Einhaltung der Handlungsempfehlungen und behördlichen Vorgaben basieren.
- Der Organisationsrahmen des Trainings ist so zu wählen, dass der Mindestabstand immer eingehalten werden kann (das gilt auch für Besprechungen am Platz bzw. das Coaching während des Trainings). Eine Platzhälfte soll dabei von maximal einer Trainingsgruppe genutzt werden (bezüglich der Größe der Trainingsgruppe müssen die behördlichen Vorgaben eingehalten werden). Dazu gehört auch eine gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit.
- Die Regelung des Mindestabstands gibt die Auswahl der Trainingsinhalte vor. Bis auf weiteres sind daher Spiel- und Übungsformen mit Körperkontakt nicht erlaubt.
- Die Trainer/Betreuer/-innen klären über die Handlungsempfehlungen auf und unterstützen alle Beteiligten bei der Umsetzung. Die Organisation der Trainingsutensilien (Her-, Um-, und Wegräumen) soll vor, während und nach dem Training ebenfalls von den Trainer/Betreuer/-innen oder Vereinsorganen abgewickelt werden.
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