Geflügelpest hat das Burgenland erreicht - im Bezirk Oberwart ist die Lage noch entspannt

Vor der Stallpflicht konnten sich die Hühner der Elishuber-Schwestern im Freien austoben.
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  • Vor der Stallpflicht konnten sich die Hühner der Elishuber-Schwestern im Freien austoben.
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BEZIRK OBERWART. Die Landesregierung bestätigt jetzt auch einen Fall von Geflügelpest (Aviäre Influenza Subtyp H5N8) in einem Hausgeflügelbestand in St. Margarethen im Bezirk Eisenstadt-Umgebung.
Am Gelände des Tierhaltungsbetriebs gibt es einen Teich, der auch von Wildgeflügel benutzt wird. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass es über das Wildgeflügel zu einem Eintrag der Krankheit gekommen ist.

Passende Stallungen

Der Bio-Freilandeier-Betrieb Bernd Mayer in Badersdorf hält rund 9.000 Hühner in drei Stalleinheiten. Die Stallungen sind so konzipiert, dass es auch einen geschützen und überdachten Außenklimabereich gibt, eine Art Wintergarten. "Somit hat die Stallpflicht für meinen Betrieb keinerlei nachteilige Auswirkungen, auch die Eierproduktion ist nicht beeinträchtigt. Unsere Stallungen sind absolut vogeldicht, ich brauche nur die Auslaufluke zuzulassen", so Bernd Mayer.

3-Monate-Frist für Freilandhaltung

Wirtschaftliche Nachteile würden erst dann entstehen, wenn die Stallpflicht länger als drei Monate dauert. Denn genau das ist die Frist, bis zu der man die Eier noch als "Freilandeier" bezeichnen darf. Nach drei Monaten Stallhaltung können die Eier nur mehr als "Bodenhaltung" deklariert werden, was laut dem Bio-Bauern Einbußen von rund 50 % bedeuten würde. "Soweit ich weiß, wird dies jedoch gerade im Bundesministerium für Lebensmittel diskutiert. Vielleicht wird in diesem Fall eine Ausnahmeregelung beschlossen", hofft Mayer.
Bereits 2006 kursierte die sogenannte Vogelgrippe in Österreich. Die Drei-Monats-Frist wurde damals im Burgenland nur knapp unterschritten, denn die Stallpflicht galt vom 19. Februar bis 12. Mai 2006.

Sorge, wenn's länger dauert

Anton Schneider aus Eisenberg ist derzeit von der Situation nicht betroffen: "Wir bekommen unsere Enten und Gänse erst im Frühjahr. Wenn, dann wird es uns erst ab Ende März betreffen. Hätten wir jetzt Juli, wäre die Stallpflicht eine Katastrophe. Über zu treffende Maßnahmen, sollte die Stallpflicht im Frühjahr noch aufrecht sein, werden wir uns noch genau erkundigen."
Sorgen macht ihm aber, dass "sich vielleicht nicht alle privaten Halter an die Stallpflicht halten und so ein Ansteckungsrisiko besteht". Dadurch könnte, so Schneider, auch ein Ernstfall im Südburgenland auftreten, auch wenn er das Risiko hierzulande eher gering erachtet. "Wir haben nicht so viele Zugvögel und auch nicht die große Anzahl an Geflügel", so der Eisenberger.

Lassen Hühner halt drinnen

Eine private Hühnerhalterin aus dem Bezirk meint dazu: "Bei den Temperaturen ist es nicht ganz so schlimm, lassen wir unsere paar Hühner halt drinnen. Ich hoffe aber, dass die Stallpflicht bald aufgehoben wird, damit die Hühner, wenn es wieder angenehmer draußen wird, auch ins Freie dürfen. Als kleine Privathalterin bin vom Risiko wohl kaum betroffen, aber nachdem ja bereits im Nordburgenland ein Fall bekannt wurde, kann man nie vorsichtig genug sein."

Hühner nicht gewohnt

Hedda Elishuber und ihre Familie haben rund 30 Hühner in Litzelsdorf. "Das Eingesperrtsein gefällt ihnen natürlich nicht. Im Freien haben sie viel Auslauf, der fehlt im Stall, auch wenn er zumindest ein wenig Bewegunsmöglichkeiten bietet. Ich fürchte, dass irgendwann der Kannibalismus beginnt und sich die Hühner gegenseitig zu "pecken" beginnen. Das wäre dann natürlich eine Katastrophe für uns - auch finanziell. Darum hoffe ich, dass die Stallpflicht bald wieder beendet wird", erklärt Hedda.
Auf den Eierverkauf gibt es bislang noch keine Auswirkungen. "Die Leute kommen nach wie vor und kaufen unsere Eier. Ob sich eine längere Stallpflicht auswirkt, wird sich weisen. Am meisten fürchte ich eben, dass die Hühner zum "anpecken" beginnen", so Hedda.

Ungefährlich für Menschen

Für die Konsumentinnen und Konsumenten besteht keinerlei Gefahr, da es bisher keine Hinweise dafür gibt, dass der Subtyp H5N8 für den Menschen gefährlich ist.

Maßnahmen zur Eindämmung

• In allen Geflügelbetrieben müssen Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden;
• Die Freilandhaltung von Geflügel ist verboten – das Geflügel muss so aufgestallt werden, dass kein Kontakt mit Wildvögeln stattfinden kann, d.h. entweder Stallhaltung oder zumindest nach oben hin abgedeckte Haltung (Netze sind nicht ausreichend)
• Wildvögel dürfen nicht in den Stall kommen
• Futter ist so zu lagern, dass keine Wildvögel angelockt werden
• Wechseln von Kleidung und Schuhen vor Betreten des Stalles
• Desinfektionswanne an jeder Stalltür
• Kein Austausch von Geräten oder Fahrzeugen zwischen Geflügelbetrieben
• Kein Betreten durch betriebsfremde Personen
Vorsicht bei Auslandsreisen
• Alle seuchenverdächtigen Vögel (Abfall der Legeleistung, Abfall der Futteraufnahme, vermehrte Todesfälle) müssen der zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden;
• Verendet aufgefundene Wasservögel und Greifvögel sind der zuständigen Amtstierärztin/dem zuständigen Amtstierarzt zu melden.

Amtstierärtzin Bezirk Oberwart

Für den Bezirk Oberwart ist Mag. Ingrid Berl zuständig. Sie ist unter 057 600-4530 erreichbar. Melden kann man Auffälligkeiten natürlich beim zuständigen Tierarzt oder auch beim Bürgermeister oder der Polizei.

Kommentar: Vogelgrippe erneut auf dem Vormarsch

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