"Kraftwerk Innervillgraten hat Naturschutzbescheid verloren"

INNERVILLGRATEN. Die forstrechtliche Bewilligung für ein Kleinkraftwerksvorhaben in Innervillgraten ist am 31.12.2014 ersatzlos erloschen. Für Anwalt Gerhard Heiligbrunner, der die Kraftwerksgegner in der Sache vertritt ist nun der Zeitpunkt gekommen, das Projekt endgültig aufzugeben.

"Gemäß § 29 Abs 9 lit b des Tiroler Naturschutzgesetzes erlischt auch die naturschutzrechtliche Bewilligung, wenn eine für das Vorhaben sonst noch erforderliche bundes- oder landesgesetzliche Bewilligung rechtskräftig unwirksam wird", so Heiligbrunner.
Ungeachtet dessen wurde bereits mit einem Rechtsgutachten im April 2015 aufgezeigt, dass die naturschutzbehördliche Bewilligung für die Kraftwerke in Innervillgraten zumindest seit 18.02.2015 erloschen ist, da „ein Schwarzbau eine behördlich vorgeschriebene Baubeginnsfrist nach dem Naturschutzgesetz nicht retten kann“, erklärt Heiligbrunner weiter.

Seitens der Naturschutzabteilung wurde nicht einmal die Mühe genommen, auf dieses juristisches Gutachten eine Antwort abzugeben.
Heilingbrunner zeigt sich auch maßlos enttäuscht von der Landeshauptmann-Stellvertreterin Felipe, da sie trotz mündlicher Zusage vor Zeugen, es nicht geschafft hat ein schriftliches Gegengutachten in Sachen Verlust des Naturschutzbescheides wegen Schwarzbau voruzulegen.
Nun steht eindeutig fest, dass das Kraftwerksvorhaben Innervillgraten neben der fehlenden forstrechtliche Bewilligung auch die naturschutzbehördliche Bewilligung in zweifacher Hinsicht verloren hat, so Heilingbrunner, der für die nächsten Tage neue Enthüllungen und Aktionen im Zusammenhang mit dem Kraftwerksvorhaben somit ankündigt. Die ganze Angelegenheit Innervillgraten schreie danach strafgerichtlich überprüft zu werden.
Abschließend appelliert Heilingbrunner an die zuständige oberste Naturschutzbehörde: "Frau Felipe, wann schreiten sie nun endlich ein und stoppen als oberste Naturschutzbehörde aus zwingenden rechtlichen Gründen jede weitere Tätigkeit der Gemeinde Innervillgraten im Zusammenhang mit dem Kraftwerksbauvorhaben."

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