Viertes Heim ist in Betrieb
Die ersten BewohnerInnen sind in das neue Wohn- und Pflegeheim Nußdorf-Debant eingezogen.
Fast genau anderthalb Jahre nach dem offiziellen Spatenstich wurde nun das neue Wohn- und Pflegeheim in Nußdorf-Debant fertiggestellt. Es ist neben den Heimen in Lienz, Matrei und Sillian die vierte Einrichtung für betreuungs- und Pflegebedürftige SeniorInnen im Bezirk.
"Dank der professionellen Abwicklung haben wir den Bauzeitplan eingehalten und aus derzeitiger Sicht gelingt und das auch beim Kostenplan", freut sich die Lienzer Bürgermeisterin und Obfrau des Gemeindeverbandes Bezirksaltenheime, Elisabeth Blanik.
Auch Standortbürgermeister Andreas Pfurner spricht von einem "Freudentag", zumal das Heim der größte öffentliche Bau in der Gemeinde ist und das 13,6 Millionen Euro Projekt problemlos abgewickelt werden konnte.
90 Heimplätze
In dem modernen Gebäudekomplex in Alt-Debant sind auf drei Ebenen insgesamt 90 Heimplätze entstanden. Für jeden Bewohner steht ein Einzelzimmer mit 24 Quadratmetern inklusive Bad und WC zur Verfügung. Außerdem gibt es mehrere Gruppenräume, Terrassen und einen großzügigen Außenbereich.
"Grundsätzlich werden wir uns hier in Nußdorf-Debant vorwiegend um die Unterbringung und Versorgung von SeniorInnen mit einem erhöhten Pflegeaufwand, also ab Pflegestufe 3 konzentrieren", erklärt Franz Webhofer, der Verwalter der Osttiroler Pflegeheime.
Vollbelegung ab 2018
In Nußdorf-Debant haben die ersten BewohnerInnen bereits Anfang November ihr neues Heim bezogen. 21 Personen (Pflegepersonal, Hausmeister, Reinigungskräfte) sind derzeit in der Einrichtung beschäftigt.
Bis 22. November soll die erste Station mit 30 BewohnerInnen voll sein. "Je nach Bedarf werden wir dann zeitlich gestaffelt weitere Heimplätze in Betrieb nehmen", erklärt Pflegedienstleiter Norbert Oberhammer. Die Vollbelegung ist dann ab Jänner 2018 geplant.
Die Aufnahme und der Heimeinzug werden von der zentralen Heimverwaltung der Osttiroler Wohn- und Pflegeheime organisiert. Die Anmeldung zur Heimaufnahme erfolgt über die jeweilige Wohnsitzgemeinde der künftigen HeimbewohnerInnen.
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