Greutberggasse
Baustelle in einer Waldidylle
Ein geschütztes Waldstück in der Greutberggasse wurde aufgekauft. Anrainer sorgen sich um die Bäume.
WIEN/PENZING. Dort, wo sich Fuchs und Hase gute Nacht sagen, ist derzeit einiges los: Mitten in der idyllischen Greutberggasse, die an ein geschütztes Waldstück grenzt, werden Bretter verlegt, Bäume gefällt und Lkw gefahren, die in der unberührten Wiese ihre Spuren hinterlassen. Grund genug für eine Anrainerin, einmal rüberzuspazieren und nachzufragen, was in der Nachbarschaft gerade passiert.
"Ich wohne seit über 20 Jahren hier. Der Wald bietet unzähligen Tieren Schutz. Ich verstehe nicht, warum hier gerodet wird und schwere Maschinen durch das Bachbett fahren sollen", zeigt sich die Anrainerin enttäuscht.
Viele Bäume gefällt
Die Holzfäller zeigten Verständnis für die Sorgen der Dame und gaben Auskunft: "Wir haben den Auftrag bekommen, hier einige Bäume zu fällen. Nur wissen wir noch nicht genau wo und wieviele gefällt werden dürfen. Derzeit warten wir noch auf weitere Anweisungen."
Das Büro der Penzinger Bezirksvorstehung wusste mehr und brachte etwas Licht ins Dunkel: "Das Grundstück, das etwa 1,4 Hektar Wald und Grünland umfasst, gehört zum Schutzgebiet Wald und Wiesengürtel. Der neue Grundeigentümer, ein Unternehmer, muss der Pflege dieser Fläche nachkommen und das tut er auch." Im Zuge dieser "Pflege" wurden widerrechtlich bereits zwei gesunde Bäume im Schutzgebiet gefällt, die der Eigentümer nun auf eigene Kosten nachpflanzen muss. "Es dürfen ausschließlich Bäume gefällt werden, die krank sind", heißt es weiter von der Bezirksvorstehung, die, um weitere Missverständnisse zu verhindern, Mitarbeiter der MA 42 hinschickte, um die Lage unter Kontrolle zu bringen. "Der gesamte Baumbestand wurde von der MA 42 aufgenommen. Sollte irgendwann ein geschützter Baum fehlen, können wir das nachweisen."
Auch Alexander Mayr-Harting von "Zukunft Stadtbaum" äußert sich: "Bevor ein Baum gerodet wird, muss eine Bewilligung eingeholt werden. Die zwei Baumfällungen sind ein großer Verlust." Abseits der bewilligten Baumrodungen dürfen in der Schutzzone keine baulichen Maßnahmen getroffen werden.
Der Grundstücksbesitzer plant, den Wald der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. "Die alten Bäume, die schadhaft sind, müssen von Fachfirmen aus Sicherheitsgründen gefällt werden", erklärt er. In Bezug auf die zwei irrtümlich gefällten Bäume zu Beginn der Rodungen habe man sich mit der MA 42 über Nachpflanzungen geeinigt. Außerdem überlegt der Firmeninhaber, auf der gerodeten Fläche einen Gemeinschaftsgarten mit Obstbäumen zu errichten. Die Holzfußgängerbrücke soll zu einer befestigten Betonbrücke umgebaut werden. Konkrete Ideen möchte er mit der Bezirksvorstehung ausarbeiten.
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