Ordnung muss sein ...
... egal ob es den fließenden Verkehr auf einem wenige Meter langen Gehweg oder den sitzenden Verkehr auf einer Bank betrifft:
Das Verkehrszeichen gem. § 52 a/8c StVO bedeutet "Fahrverbot für Fahrräder".
Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Fahrrädern verboten ist.
Als sichtbares Zeichen der Modernität unserer Stadt soll nach unbestätigten Gerüchten für das behördliche Organ der Grillaufsicht auf Säbel, Tschako und Epaulette verzichtet worden sein.
Bei dieser rundum Regulierung verwundert es nicht, wenn der dort ansässige Fischreiher die meiste Zeit im Wienfluss stehend verbringt; der Biber soll sich sogar nur mehr nächtens aus seinem Versteck wagen.
Die Vorstellung , Fahrradfahren neben der Wien könnte wegen Nichtbeachtens eines Verkehrszeichens bestraft werden, erinnert an Kafka. Tatsächlich erhebt sich die Frage, ob angesichts der heutigen Probleme derartige Beschilderungen nicht weniger an Schildbürgerstreiche als an Schildkrötenpolitiker erinnert: Langsam in der Bewegung und rasch im Verkriechen.
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