Arbeiterkammer berät
Für einen Hausbau ohne Ärger
Arbeiterkammer bietet Broschüre und Checklisten für Häuslbauer
OÖ. Angehende Häuslbauer, die im Frühjahr mit dem Bau des Eigenheimes starten wollen, stecken jetzt schon mitten in der Planung. Die AK-Konsumentenschützer haben aus der Beratung viel Erfahrung, was schief gehen kann und wie Probleme verhindert werden können. Die wichtigsten Tipps wurden in der Broschüre „Bauen ohne Ärger“ zusammengefasst. Neben praktischen und rechtlichen Infos finden Interessierte darin auch Checklisten – vom Grundstück bis zur Bauausführung – und ein Muster für ein Bautagebuch. Ein Haus baut man meistens nur einmal im Leben. Da fehlt vielen die Erfahrung. Eine sorgfältige Planung, die Auswahl von kompetenten und verlässlichen Vertragspartnern und eine unabhängige Kontrolle während der Bauphase sind ganz wesentliche Eckpfeiler für die erfolgreiche Errichtung des Eigenheimes. Wenn es zu Problemen kommt, geht es meist um Mängel und Fragen zur Gewährleistung.
Was man beachten sollte
• Planung: Planungsaufträge sind nicht kostenlos. Sorgen Sie für klare Verhältnisse durch die schriftliche Vereinbarung, welcher Planungsschritt wieviel kostet. Halten Sie mündliche Zusagen schriftlich fest.
• Einholen von Angeboten: Vergleichbare Angebote erhalten Sie nur, wenn den Unternehmen ein detailliertes Leistungsverzeichnis vorgelegt wird, wo diese nur mehr die Preise einsetzen müssen (Ausschreibung). So stellen Sie sicher, dass die Angebote auch alle Lieferungen und Leistungen enthalten, die zur Fertigstellung notwendig sind.
• Bauvertrag: Vereinbaren Sie die Verbindlichkeit der Ö-Normen, die Ausführung nach dem Stand der Technik. Wenn Sie Eigenleistungen erbringen, regeln Sie, in welchem Ausmaß diese zu erbringen sind und dokumentieren Sie diese im Bautagebuch. Vereinbaren Sie die Zahlung nach Baufortschritt. Die oft verwendete Klausel „Verrechnung nach tatsächlichem Aufwand“ bedeutet, dass bei unvorhersehbaren Umständen eine Überschreitung des angebotenen Preises möglich ist.
• Fertigstellung: Der Termin muss durch eine unmissverständliche Datumsangabe im Bauvertrag festgehalten sein. Mit der Übernahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Vereinbaren Sie eine formelle Übernahme mit Protokoll. Halten Sie die Zahlung zurück, wenn es Mängel gibt.
Mehr Tipps und Downloads auf ooe.konsumentenschutz.at
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