So klappt der Bau
Tipps fürs Traumhaus

Halten Sie Zusatzaufträge oder sonstige Vereinbarungen aus Beweisgründen immer schriftlich fest.  | Foto: Gina Sanders - Fotolia
  • Halten Sie Zusatzaufträge oder sonstige Vereinbarungen aus Beweisgründen immer schriftlich fest.
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Mit der Unterstützung von Experten und ausreichend Zeit gelingt der Hausbau auch Unerfahrenen.

OÖ. Wer ein Haus bauen will, muss viele Dinge beachten. Vor der Planung sollte etwa der Höchstbetrag, den man für den Bau aufwenden will, festgelegt und das Planungshonorar schriftlich fixiert werden. Baufamilien sollten nicht nur mit der Planung, sondern auch mit der Ausschreibung und der örtlichen Bauaufsicht ein qualifiziertes Planungsbüro, planende Baumeister oder planende Architekten beauftragen.

Die Kosten dafür können meist durch Einsparungen, die bei geschickter Auftragsvergabe, Vermeidung von Mängeln oder besserer Terminkoordination zu erzielen sind, hereingebracht werden. Das vom Bauexperten erstellte Leistungsverzeichnis mit gleichem Inhalt legt man mehreren bauausführenden Anbietern vor (Ausschreibung). Nur so ist ein Kostenvergleich möglich. Prüfen Sie mit seiner Hilfe aber auch, ob das erhaltene Angebot vollständig ist. Kostenerhöhungen sind häufig auf ungenaue Leistungsverzeichnisse und Zusatzaufträge beziehungsweise nachträgliche Umplanungen zurückzuführen. 

Örtliche Bauaufsicht

Egal ob Generalunternehmer, Architekt, Fertighausfirma, Planungsbüro oder Baumeister: Der Erfolg des Bauvorhabens hängt entscheidend von der Auswahl eines kompetenten und verlässlichen Vertragspartners ab. Lassen Sie sich Referenzprojekte zeigen und sprechen Sie persönlich mit Bauherren, die mit dem Unternehmen zusammengearbeitet haben. Wenn es an technischen Kenntnissen oder Zeit für die Koordination und Kontrolle der Baustelle fehlt, ist es sinnvoll, Fachleute mit der örtlichen Bauaufsicht zu beauftragen.

Unterzeichnen Sie einen Bauvertrag erst dann, wenn der Leistungsinhalt feststeht und geklärt ist, ob das Projekt von der Baubehörde bewilligt wird und finanzierbar ist und die erforderliche Wohnbauförderung genehmigt wird. Der Bauvertrag sollte enthalten: Ein umfassendes Leistungsverzeichnis mit Massen- und Preisangaben sowie eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Arbeitsleistungen. Vollständigkeit und Inhalt des Leistungsverzeichnisses sollte ein Bauexperte Ihres Vertrauens überprüfen. Halten Sie Zusatzaufträge oder sonstige Vereinbarungen aus Beweisgründen immer schriftlich fest und vermerken Sie im Bauvertrag, dass ein Zusatzauftrag nur dann gültig zustande kommt, wenn er schriftlich erteilt wurde.

Mehr Informationen zum Thema Hausbau gibts unter ooe.konsumentenschutz.at

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