Experte der AUVA berät
Rückenschmerzen und Co: Wie Büromenschen gesund bleiben

"Als Orientierungshilfe für den gesunden Arbeitstag gilt die Faustregel: 50 % Sitzen, 25 % Stehen und 25 % Bewegung", erklärt Gunter Seebacher, Präventionsexperte und Leiter des Unfallverhütungsdienstes der AUVA-Landesstelle Linz.  | Foto: Gina Sanders - Fotolia
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  • "Als Orientierungshilfe für den gesunden Arbeitstag gilt die Faustregel: 50 % Sitzen, 25 % Stehen und 25 % Bewegung", erklärt Gunter Seebacher, Präventionsexperte und Leiter des Unfallverhütungsdienstes der AUVA-Landesstelle Linz.
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Ein durchschnittlicher „Büromensch“ sitzt während seines Arbeitslebens etwa 80.000 Stunden am Schreibtisch, die Schulzeit inbegriffen. Neben Muskel- und Skeletterkrankungen besteht durch Dauersitzen unter anderem auch ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf- oder Stoffwechsel-Erkrankungen. 

OÖ. "Deshalb ist es wichtig, dass die Sitzzeiten immer wieder unterbrochen und verkürzt werden. Als Orientierungshilfe für den gesunden Arbeitstag gilt die Faustregel: 50 % Sitzen, 25 % Stehen und 25 % Bewegung. Dies gelingt am besten mit 'ergonomisch' gestalteten Arbeitsplätzen. Also mit Arbeitsbedingungen, die den Menschen angepasst sind und nicht umgekehrt", erklärt Gunter Seebacher, Präventionsexperte und Leiter des Unfallverhütungsdienstes der AUVA-Landesstelle Linz. Er gibt Tipps zur richtigen Gestaltung des Büroarbeitsplatzes. 

So sollen Bildschirmarbeitsplätze aussehen:

  • Die Blickrichtung soll parallel zu den Fensterflächen verlaufen, wenn dies aufgrund der Raumanordnung möglich ist. Bei Räumen mit mehreren Fensterflächen (z. B. rechtwinkelig aufeinander) soll der Bildschirm so aufgestellt werden, dass die Blickrichtung parallel zur Fensterfläche mit dem intensivsten Tageslichteinfall verläuft. Es dürfen keine störenden Reflexionen am Bildschirm entstehen.
  • Zur Aufstellhöhe des Bildschirms folgender Tipp: Die oberste Informationszeile darf nicht über Augenhöhe liegen. Günstiger ist es, wenn der Bildschirm etwas unterhalb angeordnet ist. 
  • Als Merkregel für den richtigen Sehabstand gilt: Die flache Hand sollte aus einer aufrechten Sitzposition mit ausgestrecktem Arm auf den Bildschirm aufgelegt werden können. 
  • Für die richtige Sitzhöhe sollten die Knie im rechten Winkel oder in einem leicht offenen Winkel abgebogen sein und beide Füße vollflächig auf dem Fußboden stehen. Besonders zu empfehlen sind Stühle mit einer verstellbaren Lordosenstütze. Sie unterstützen eine aufrechte Sitzposition. 
  • Ein Wechsel zwischen Sitzen und Stehen während der Arbeit kann durch höhenverstellbare Tische ermöglicht werden. Der Wechsel wirkt nicht nur entspannend für die Skelettmuskulatur, sondern fördert auch die Venenpumpe und hemmt somit die Entstehung von Krampfadern. 
  • Wenn mehrere Personen den selben Arbeitsplatz benutzen, empfiehlt es sich, gut verstellbare Tische und Stühle zu verwenden, um ein einfaches Einstellen auf die individuellen Bedürfnisse zu gewährleisten.

"Arbeitnehmer, die einen großen Teil ihrer Arbeitszeit vor dem Bildschirm verbringen, sollten nach Möglichkeit eine so genannte „Mischarbeit“ umsetzen. Das heißt eine Kombination von Aufgaben am Bildschirm mit solchen, die keinen Bildschirm erfordern. Dies insbesondere, weil reine Bildschirmarbeit gegenüber konventioneller Büroarbeit keine erholungswirksamen Abschnitte enthält. Klassische Arbeitsabläufe bei Bürotätigkeit enthalten hingegen eine Vielzahl von Tätigkeiten, die ohne größere innere Anstrengung, gleichsam automatisch, ablaufen wie Unterlagen holen, Posteingänge sortieren usw. Auch telefonieren im Stehen bzw. Gehen ist eine gute Abwechslung. Anzustreben ist daher eine Mischung von Tätigkeiten mit unterschiedlichen Beanspruchungsschwerpunkten (körperliche und geistige), wobei im Idealfall maximal 50 Prozent der täglichen Arbeit Bildschirmtätigkeit sein sollte", sagt Seebacher. 

Weitergehende Informationen zum Bildschirmarbeitsplatz bietet das AUVA Merkblatt M026 „Bildschirmarbeitsplätze“ 

Weniger Lärm im Großraumbüro

"Oft sind Arbeitnehmer an Büroarbeitsplätzen über Jahre hinweg regelmäßig Lärm ausgesetzt. Neben der bekannten Lärmschwerhörigkeit kann Lärm auch Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System und die Psyche haben. Aufmerksamkeit und Konzentration werden negativ beeinflusst. Die Ausschüttung von Stresshormonen kann zu erhöhtem Blutdruck oder Schlafstörungen führen. Vor allem in Großraumbüros ist es wichtig, lärmreduzierende Maßnahmen zu setzen wie zum Beispiel mit schallschluckenden Teppichböden, oder lärmschluckenden Decken. Auch bei der Innenverkleidung von Wänden können nachträglich schall-absorbierende Elemente und Verkleidungen angebracht werden", weiß der Experte der AUVA. 

Mehr Licht für Ältere nötig

Licht und Beleuchtung haben Einfluss auf die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit. "Laut Gesetz müssen Arbeitsräume möglichst gleichmäßig natürlich belichtet (Lichteintrittsflächen mit Sichtverbindung ins Freie) und zudem mit einer möglichst gleichmäßigen, ausreichenden künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein", so die AUVA. In Arbeitsräumen muss die Beleuchtungsstärke mindestens 100 Lux betragen (an einem trüben Wintertag misst man ca. 5.000 Lux). Die Anforderungen an eine optimale Arbeitsplatzbeleuchtung verändern sich im Tagesverlauf. Die oft unmerklichen Anpassungen der Augen an die unterschiedlichen Beleuchtungsstärken können zu einer Überlastung der Augenmuskeln führen. Trockene Augen, Kopfschmerzen oder Nackenschmerzen sind dann oft die Folge. Auch das Alter spielt bei Licht und Beleuchtung eine gewisse Rolle. Mit zunehmendem Alter steigt der Lichtbedarf deutlich an. Etwa ab dem 40. Lebensjahr beginnt bei allen Menschen eine langsam anwachsende Verschlechterung der Sehleistung, mit rund 50 Jahren vermindert sich die Sehschärfe deutlich. Mit fortschreitendem Alter kommen weitere Einschränkungen hinzu, diese Veränderungen sind jedoch von Mensch zu Mensch unterschiedlich – ergonomisch sehr gut gestaltete Arbeitsplätze sind für alle Altersstufen geeignet und bewirken, dass die Arbeitsleistung in keinem Alter beeinträchtigt wird.

Raumklima

Die relevanten Grenzwerte für das Raumklima in Arbeitsstätten nach
AStV § 28 (3) betragen bei geringer körperlicher Belastung:
Temperatur: 19 C°- 25 C
Luftgeschwindigkeit max. 0,1m/s
und bei normaler körperlicher Belastung
Temperatur: 18 C°- 24 C
Luftgeschwindigkeit max. 0,2m/s
Die sitzende Arbeitshaltung an Bildschirmarbeitsplätzen entspricht in der Regel einer geringen, Mischarbeit einer geringen bis normalen körperlichen Belastung.
Wird eine Klimaanlage verwendet, muss die relative Luftfeuchtigkeit zwischen 40 und 70 Prozent betragen. Auch in nicht klimatisierten Räumen ist ein Wert innerhalb dieses Bereiches anzustreben.
In Räumen mit Bildschirmgeräten ist ausreichende Luftfeuchtigkeit auch deshalb von Bedeutung, weil die elektrostatische Aufladung bei feuchter Luft durch Ladungsableitung verringert wird.

Wie kann man vorbeugen?

"Richtige Arbeitsplatzgestaltung beginnt mit der Analyse der arbeitsbedingten Belastungen (Arbeitsplatzevaluierung). Die Optimierung der Arbeitsplätze sollten am besten nach dem TOP-Prinzip erfolgen", meint Seebacher. 

  • T steht für technische Maßnahmen, das kann bei Büroarbeitsplätzen zum Beispiel der Einsatz von höhenverstellbaren Tischen oder individuell einstellbaren Stühlen sein.
  • O steht für organisatorische Maßnahmen. Ein sehr einfaches Beispiel aus der Praxis ist, Regale so zu sortieren, dass häufig verwendete Gegenstände in Griffhöhe sind und kein Bücken oder Strecken erfordern. Das kann aber genauso das Einführen von Teambesprechungen zur optimalen Arbeitsaufteilung oder eine optimale Pausenreglung sein.
  • P steht für persönliche Maßnahmen. Sind alle technischen und organisatorischen Maßnahmen ausgeschöpft, können diese Schädigungen vorbeugen. Dazu zählen beispielsweise Ausgleichsübungen.

Ausgleichsübungen in den Pausen

Auch wenn die Arbeitsplätze ergonomisch gestaltet sind, empfiehlt es sich, in den Bildschirmarbeitspausen Ausgleichsübungen zu machen. Diese wirken entspannend für die äußere Augenmuskulatur und die Skelettmuskulatur. Zudem fördert der Wechsel zwischen Sitzen und Stehen die Venenpumpe und hemmt somit die Entstehung von Krampfadern. 

  • Augen: Für die Augen ist es gut, abwechselnd in die Nähe und Ferne zu schauen. Die Arbeit am Bildschirm hingegen fixiert die Augen auf eine bestimmte Entfernung. Lassen Sie daher Ihren Blick zwischendurch schweifen und betrachten Sie abwechselnd Gegenstände in unterschiedlicher Entfernung. Decken Sie Ihre Augen hin und wieder leicht und ohne Druck mit beiden Händen ab und lassen Sie sie im Dunklen einige Zeit ruhen. 
  • Rücken: Stehen Sie während der Arbeit immer wieder auf. Arbeiten Sie im Stehen weiter. Balancebretter oder trittelastische Bodenmatten eignen sich zu Abwechslung und Haltungsänderung. 
  • Schulter und Nacken: Folgende Übung beugt Verspannungen der Schulter-Nacken-Muskulatur vor: Sitzen Sie mit aufrechtem Oberkörper und lassen Sie die Arme locker herabhängen. Ziehen Sie nun mehrmals die Schultern zu den Ohren hoch und lassen Sie sie wieder fallen. Wenn Sie öfter Beschwerden im Schulter- und Nackenbereich haben, sollten Sie prüfen, ob Ihre Sitzhaltung und Ihr Arbeitsplatz richtig eingestellt sind (Sitzhöhe, Tischhöhe, Bildschirmposition, Armhaltung).

Weitere Tipps für einen erfolgreichen Büroarbeitstag

  • Kurze Bewegungseinheiten – wie das Herumgehen beim Telefonieren – helfen, Verspannungen vorzubeugen. 
  • Für Phasen des konzentrierten Arbeitens das Telefon auf lautlos stellen oder nach Möglichkeit umleiten und den E-Mail-Signalton ausstellen. 
  • Als Grundregel gilt, mehrere kurze Pausen sind besser als eine lange Pause. 
  • Weiße Wände oder helle Flächen reflektieren Licht stark, hier kann man mit Bildern oder einer anderen Wandfarbe Verbesserungen erzielen. 
  • Bei Bildschirmen lautet die Empfehlung, matte Oberflächen zu verwenden, diese reflektieren weniger als glänzende. 

Recht auf Bildschirmbrille

Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern, die Bildschirmarbeit bei einem nicht unwesentlichen Teil ihrer normalen Arbeitszeit verrichten, gilt Folgendes (ASchG § 68 (3)):  Die Arbeitnehmer haben das Recht auf eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens, und zwar vor Aufnahme der Tätigkeit sowie anschließend in regelmäßigen Abständen und weiters bei Auftreten von Sehbeschwerden, die auf die Bildschirmarbeit zurückgeführt werden können.
Genauso auch auf eine augenärztliche Untersuchung, wenn sich dies auf Grund der Ergebnisse der oben angeführten Untersuchung als erforderlich erweist.
Den Arbeitnehmern sind spezielle Sehhilfen (Anmerkung: Bildschirmbrille) zur Verfügung zu stellen, wenn die Ergebnisse der Untersuchungen (siehe oben) ergeben, dass diese notwendig sind. Diese spezielle Sehhilfe ist auf die Distanz zum Bildschirm und zu den Belegen abzustimmen, welche in der Regel größer als der normale Leseabstand von ca. 30 cm ist.

Telearbeitsplätze im Home Office

Immer mehr Beschäftigte in Österreich nutzen die Möglichkeit der sogenannten Telearbeit und verrichten ihren Bürojob innerhalb der eigenen vier Wände – aber nicht nur dort, sondern überall, wo es für sie gerade passend erscheint oder es möglich ist („Mobile office“).
"Dass dadurch viele Fragen rund um den ArbeitnehmerInnenschutz auf beiden Seiten, nämlich auf Seiten der Arbeitgeber aber auch auf Seiten der Arbeitnehmer aufgeworfen werden, liegt auf der Hand. Leider gibt es in diesem Zusammenhang bislang kaum gesetzliche Regelungen, daher ist es von besonderer Wichtigkeit und im Sinne einer nachhaltigen Prävention sowie zum Schutz der Gesundheit dringend nötig, hier selbst innerbetriebliche Regelungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu treffen", sagt Seebacher. 

Detaillierte Informationen zum Telearbeitsplatz und was dabei zu berücksichtigen ist, findet man im AUVA Merkblatt M.plus 022 „Telearbeitsplätze“ 

Wie unterstützt die AUVA?

Als erste Ansprechpartner im Betrieb stehen den Arbeitgebern und den Mitarbeitern die Sicherheitsfachkraft und der Arbeitsmediziner zur Verfügung. 
Aber auch die Präventionsexperten der AUVA können jederzeit für Fragen rund um die richtige Arbeitsplatzgestaltung kontaktiert werden. Ergonomen und Arbeitsmediziner kommen direkt in die Betriebe oder beraten telefonisch. Im Internet gibt es unter www.auva.at/Publikationen zahlreiche Broschüren, die entweder kostenlos heruntergeladen oder auch in Printversion bestellt werden können.

Die AUVA bietet auch Workshops/Seminare/Schulungen an, die auf die jeweiligen Berufsgruppen oder Tätigkeiten abgestimmt sind.

Die kostenlose AUVA-App „Bildschirmarbeitsplatz“ hilft, positive und negative Einflüsse auf Arbeit und Gesundheit zu erkennen: Nachdem ein paar kurze Fragen mit jeweils zwei bis drei Auswahlmöglichkeiten beantwortet sind, wird via App überprüft, ob der Arbeitsplatz alle ergonomischen Kriterien und gesetzlichen Anforderungen für Österreich erfüllt.
Weitere Unterstützung bietet auch die App „Heben und Tragen“ mit der man die Hebe- und Tragetechnik einer Person analysieren kann.

Darüber hinaus gibt es das Programm AUVAfit: AUVAfit startet mit der Analyse arbeitsbedingter psychischer und physischer Belastungen an Arbeitsplätzen. Darauf aufbauend werden gezielte Maßnahmen erarbeitet und gemeinsam mit den Betrieben umgesetzt. So verbessert AUVAfit die Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen und reduziert Fehlerhäufungen und Qualitätsverluste.

AUVAfit wird in Klein-, Mittel- und Großbetrieben aller Branchen kostenlos durchgeführt. AUVAfit bietet die Kombination der Disziplinen Ergonomie und Arbeitspsychologie und erlaubt eine interdisziplinäre Sicht auf Arbeitsbelastungen. So können maßgeschneiderte Konzepte entwickelt und die Betriebe bei Analyse, Maßnahmenumsetzung und Wirkungskontrolle begleitet werden.

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