18-Jähriger aus Gefängnis entlassen

Am 30. Juli war der 18-Jährige verhaftet worden. | Foto: Symbolfoto: panthermedia.net/lucianmilasan
  • Am 30. Juli war der 18-Jährige verhaftet worden.
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BEZIRK PERG. Jener 18-jährige Oberösterreicher, der in Florida Sex mit einer 15-jährigen Amerikanerin gehabt haben soll, wurde nun auf freien Fuß gesetzt. Laut Medienberichten hatte offenbar ein "besorgter österreichischer Staatsbürger" die Kaution in Höhe von 200.000 Dollar (170.000 Euro) aufgebracht. Die Eltern des Burschen sind bereits bei ihm. Der 18-Jährige darf in den Verwaltungsbezirk Orange County reisen, wo sein Verteidiger Matthew Leibert seinen Sitz hat. Die Enthaftung ist an Bedingungen geknüpft. Der 18-Jährige musste seinen Reisepass abgeben. Mit der 15-jährigen Amerikanerin darf er keinen Kontakt haben. Außerdem muss er sich "innerhalb dieses Verwaltungsbezirkes in Orlando aufhalten und regelmäßig melden", wie ooe.orf.at den Sprecher des Außenministeriums, Thomas Schnöll, zitiert. Die nächste Anhörung vor Gericht erfolgt am 14. September.

"Der junge Oberösterreicher wurde gestern gegen Kaution aus der Haft in Florida entlassen. Meine Kollegen und ich freuen uns für und mit ihm und seinen Angehörigen. Mein Dank gilt allen Mitarbeitern, die sich in den vergangenen Tagen aktiv für die Entlassung eingesetzt haben", schreibt Österreichs Außenministerin Karin Kneissl auf ihrem Twitter-Account.

Hintergrund

Der Bursch wurde am 30. Juli verhaftet und ins Sarasota County Jail gebracht. Grund: Weil er Sex mit einer 15-jährigen Amerikanerin gehabt haben soll. Vor seiner Reise in die USA hatten die beiden mehrere Monate lang Chat-Kontakt. Das Schutzalter für sexuelle Handlungen liegt in Florida bei 16 Jahren. Dem 18-Jährigen war laut US-Behörden jedoch nicht bewusst, dass er gegen das Gesetz verstößt. Das Mädchen gab laut dem Vater des 18-Jährigen nachweislich an, bereits über 16 Jahre zu sein. Im Falle einer Verurteilung wegen unzüchtigen Verhaltens drohen dem jungen Mann mehrere Jahre Haft. In Österreich wäre sein Verhalten nicht strafbar, das Schutzalter liegt bei 14 Jahren. Verboten sind sexuelle Handlungen mit 14- oder 15-Jährigen, wenn mangelnde Reife vorliegt und der andere seine altersbedingte Überlegenheit ausnützt (§ 207b. (1) Strafgesetzbuch). Darauf deutet in diesem Fall nichts hin. Weil die Polizei auch Fotos und Videos aus den Chats sicherstellte, sind weitere Anklagepunkte möglich.

Siehe auch:

Mitterkirchen richtete Spendenkonto ein
18-Jähriger aus dem Bezirk Perg in Florida verhaftet

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