Halterin stritt vor Gericht
Nach tödlicher Attacke in Naarn sollen Hunde eingeschläfert werden

Symbolfoto. | Foto: MVolodymyr/smarterpix

Jene Frau, deren Hunde im Oktober 2023 in Naarn eine Frau getötet hatten, holte zwei der beteiligten Tiere wieder zu sich. An ihrem neuen Wohnort wurden ihr die beiden American Staffordshire Terrier aber erneut abgenommen – sie sollen eingeschläfert werden.

NAARN, OÖ. Die tödliche Bissattacke mehrerer American Staffordshire Terrier auf eine Joggerin im Oktober 2023 in Naarn schlug hohe Wellen und sorgte sogar für eine Verschärfung des Hundehaltegesetzes in Oberösterreich. Ebendieses Gesetz trifft jetzt die Besitzerin jener Hunde, die an der Tötung einer 60-jährigen Naarnerin beteiligt waren. Hund "Elmo" war bekanntlich kurz nach der Tragödie eingeschläfert worden. Später stellte das Landesgericht Linz fest, dass zwei weitere Hunde derselben Rasse an der tödlichen Attacke beteiligt gewesen sein mussten.

Schmerzlose Tötung angeordnet

Der Naarner Bürgermeister hatte der Hundezüchterin eigentlich untersagt, diese Tiere zu behalten. Dieser Bescheid gilt für die Frau allerdings nur in Naarn. Im September 2024 zog sie in eine andere oberösterreichische Gemeinde und meldete dort die Haltung der beiden American Staffordshire Terrier. Kurz darauf absolvierte sie mit ihnen sogar die im neuen Hundehaltegesetz vorgeschriebene Alltagstauglichkeitsprüfung. Doch der Bürgermeister ihrer neuen Wohngemeinde ließ die beiden Hunde im März dieses Jahres per Bescheid abnehmen – wegen "Gefahr im Verzug". Außerdem untersagte er der Frau die Haltung aller großen Hunderassen. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft nahm der ehemaligen Naarnerin die Tiere ab und ordnete "wegen besonderer Gefährlichkeit" eine schmerzlose Tötung der Hunde an.

Erhebliche Gefährlichkeit festgestellt 

Sachverständige reihten beide Hunde in die höchste Gefährlichkeitsstufe ein. Sie könnten "in bestimmten und wahrscheinlich unvorhersehbaren Situationen jederzeit wieder eine schwere Beißattacke durchführen", heißt es. Den verschiedenen Haltern sei es seit dem tödlichen Bissvorfall nicht gelungen, eine Verbesserung hinsichtlich Gefährlichkeit der Tiere zu erreichen. Damit sei aus Sicht der Behörde auch zukünftig nicht zu rechnen. Für die Bezirkshauptmannschaft stehe zweifelsfrei fest, dass die Hunde bereits tödliche Bissverletzungen bei einem Menschen verursacht hätten und deshalb die besondere Gefährlichkeit der Hunde als gegeben anzunehmen sei. Die Konsequenz laut neuem Hundehaltegesetz: eine schmerzlose Tötung des Tieres.

Frau wollte Hunde verschenken

Wenige Wochen nach der Abnahme hatte die Frau beschlossen, die Hunde zu verschenken. Die beiden Amstaffs sollten zu einem Hundetrainer in die Steiermark kommen – und die Tötung dadurch verhindert werden. Die Frau sowie der Hundetrainer bekämpften folglich die Bescheide des Bürgermeisters und der Bezirkshauptmannschaft vor dem oö. Landesverwaltungsgericht, wo am 4. November eine mündliche Verhandlung stattfand. Das Gericht erklärte die Schenkung für ungültig. Denn: Der Frau waren die beiden Hunde bereits abgenommen worden, als sie sie dem Hundetrainer – der die beiden Amstaffs übrigens nie persönlich gesehen hat – übertragen wollte. Die Tiere gehörten ihr also zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr.

Gericht wies Beschwerden ab

Auch die Anordnung, die beiden Hunde einschläfern zu lassen, sei rechtens, entschied das Gericht. Die ehemalige Hundehalterin hatte Beschwerde eingelegt, weil sich der tödliche Bissvorfall bereits vor der Reform des Hundehaltegesetzes ereignet hatte. Jede Gemeinde hat bei einem Neuzuzug von Hunden die Haltung eigenständig zu beurteilen, schreibt das Gesetz vor. Und die Gemeinde muss auch Vorfälle prüfen, die in einem anderen Ort zu einer Untersagung der Hundehaltung geführt haben – wie es in Naarn der Fall war. Die ehemalige Hundebesitzerin kann innerhalb von sechs Wochen Revision gegen das Urteil des Landesverwaltungsgerichts einlegen.

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