Zweiter Linksabbieger bei Donaubrücke voraussichtlich im Frühjahr 2019
Linksabbiegestreifen von der Abfahrt Donaubrücke Richtung Perg ist bewilligt. Nächster Schritt: Grundeinlöseverfahren. Baubeginn ist voraussichtlich im Frühjahr 2019.
MAUTHAUSEN. "Um schon vor der Errichtung der neuen Donaubrücke die verkehrliche Situation am Knoten B3/B123 zu verbessern, soll auf der Abfahrt von der Donaubrücke (B123) zur B3 in Richtung Perg ein zweiter Linksabbiegestreifen errichtet werden. Diese Maßnahme wird das Abfließen des Verkehrs von der Brücke auf die B3 deutlich verbessern", so Landesrat für Infrastruktur Günther Steinkellner.
500.000 Euro Baukosten
Die notwendigen rechtlichen Bewilligungsverfahren seien bereits abgeschlossen. Derzeit werde mit Nachdruck an der Vorbereitung des Grundeinlöseverfahrens gearbeitet. "Falls die Grundeinlöse gütlich durchgeführt werden kann, steht einem Baubeginn im Frühjahr 2019 nichts mehr entgegen", ist Steinkellner optimistisch. Die Kosten für die Baumaßnahme inklusive der elektrotechnischen Ausrüstung der Ampelanlage (Ampel und Beleuchtung) werden sich auf voraussichtlich rund 500.000 Euro belaufen.
"Vom Reden ins Tun kommen"
Auf niederösterreichischer Seite zeigt sich Mobilitäts-Landesrat Ludwig Schleritzko erfreut über diese Maßnahme: „Die zusätzliche Abbiegespur ist ein weiterer Beleg dafür, dass wir die verkehrlichen Herausforderungen in der Region ernst nehmen. Schon im Sommer haben wir gezeigt, dass wir vom Reden ins Tun kommen. Jetzt wird ein weiteres Zeichen gesetzt. Ich bin überzeugt, dass wir in diesem Miteinander auch in den Planungen für die zusätzliche Donaubrücke rasch vorankommen werden.“
Zur Sache
Im Lauf des Jahres 2018 wurde mit der politischen Einigung sowie den Grundsatzbeschlüssen über den Neubau einer zusätzlichen Donauquerung östlich des bestehenden Standorts sowie der Errichtung eines neuen Tragwerks am Bestand ein wichtiger Schritt für eine zukunftsfähige Infrastruktur gesetzt. Derzeit arbeiten Oberösterreich und Niederösterreich am Vorprojekt (Untersuchungen Verkehr und Technik, Raum und Umwelt) sowie an den Grundlagen für die Verordnung gemäß Straßengesetz und Trassenverordnung der oö. Landesregierung.
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