Helfer bei Festen anmelden
Für alle, die bezahlt für Vereine arbeiten, gilt Pflichtversicherung
BEZIRK. Im Sommer haben Vereinsfeste aller Art Hochsaison. Die Gebietskrankenkasse erinnert alle Vereine, ihre bezahlten Helfer rechtzeitig zur Sozialversicherung anzumelden. Wer ehrenamtlich und unentgeltlich mitarbeitet, fällt nicht unter die Pflichtversicherung. Zwischen bezahlten Helfern und dem betroffenen Verein besteht, wenn auch meist nur für kurze Zeit, ein Dienstverhältnis. Der Verein muss sie daher rechtzeitig vor Dienstantritt bei der oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (OÖGKK) zur Sozialversicherung anmelden. Sollten bei Überprüfungen Verstöße gegen die melderechtlichen Vorschriften festgestellt werden, kann gestraft werden. „Da es bei Festen immer wieder zu Unfällen kommen kann, etwa beim Grillen oder Zeltaufbauen, ist es für die Helferinnen und Helfer besonders wichtig, angemeldet zu sein und damit Versicherungsschutz zu genießen“, informiert OÖGKK-Obmann Albert Maringer.
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