Perger ÖAAB klärt auf
„Viele steuerliche Neuerungen für Familien“
Bürgermeister Max Oberleitner gibt Tipps zur Online-Arbeitnehmerveranlagung
BEZIRK PERG. Max Oberleitner hält heuer drei Steuervorträge und konzentriert sich dabei erstmals vorwiegend auf die Online-Arbeitnehmerveranlagung. Im Echtzeitmodus von „Finanz-Online“ zeigt der ÖAAB-Bezirkschef am 20. Februar in Allerheiligen, am 3. März in Schwertberg und am 12. März in Münzbach die steuerlichen Abschreibmöglichkeiten. "Familien erhalten vom Finanzamt mehr Geld denn je", so Oberleitner.
Termine Finanz-Online Live mit Oberleitner
• 20. Februar 2020, Gasthaus Mühlviertlerblick (Allerheiligen 54, 4320 Allerheiligen)
• 3. März 2020, Gasthaus Tinschert (Ing.-Schmiedl-Str. 6, 4311 Schwertberg)
• 12. März 2020, Gasthaus Eckerwirt (Markt 6, 43223 Münzbach)
Beginn jeweils 19 Uhr
Neu ist für das Veranlagungsjahr 2019, dass …
(Quelle: Max Oberleitner)
… Alleinverdienende oder Alleinerziehende mit geringem Einkommen (unter 1.000 Euro netto im Monat), je Kind 250 Euro Kindermehrbetrag erhalten. Voraussetzung ist der Bezug der Familienbeihilfe (über 6 Monate im Jahr). Der Kindermehrbetrag kann nicht beantragt werden, sondern wird bei der AN-Veranlagung automatisch vom Finanzamt ermittelt.
… Für Kinder unter 18 Jahren gebühren durch den Familienbonus erstmalig 125 Euro je Monat oder 1.500 Euro pro Jahr Steuerentlastung, über dem 18. Lebensjahr 41,68 Euro monatlich oder 500 Euro im Jahr.
Im Gegenzug wurden der Kinderfreibetrag und die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten abgeschafft.
Der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag und Mehrkindzuschlag (ab 3. Kind bis Haushaltseinkommen von 55.000 Euro/Jahr) bleiben als steuerliche Begünstigung für Familien erhalten, ebenso wie die außergewöhnlichen Belastungen durch Krankheitskosten oder auswärtiger Berufsausbildung. Diese Punkte und der neue Familienbonus Plus müssen bei der AN-Veranlagung unbedingt beantragt werden, auch wenn diese bereits vom Arbeitgeber berücksichtigt wurden, sonst kommt es zu einer Nachzahlung, betont Bürgermeister Max Oberleitner.
Tipp1 : Wer als Familie die Steuervorteile bereits über die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung beziehen möchte, muss beim Arbeitgeber das E30 Formular abgeben.
Tipp 2: Elternteile können den Familienbonus auch splitten. Dies ist vor allem dann ratsam, wenn das Einkommen niedrig ist und der Steuervorteil von einem Elternteil nur zum Teil oder überhaupt nicht ausgeschöpft werden kann. Bei getrennt lebenden Elternteilen können Unterhaltspflichtige ebenfalls den Familienbonus (zum Teil) beantragen.
Das neue L1k-bF Formular muss von jenen ausgefüllt werden, wo sich zB. die Familienverhältnisse durch Tod, Scheidung, Hochzeit oder Gründung einer Lebensgemeinschaft (über 6 Monate im Jahr 2019) geändert haben.
Für Oberleitner ein "familienpolitischer Meilenstein"
„Mit dem Familienbonus, der von der neuen Regierung künftig sogar auf 1.750 Euro pro Kind erhöht wird, wurde eine langjährige ÖAAB-Forderung erfüllt. Der Familienbonus ist ein familienpolitischer Meilenstein und eine verdiente Wertschätzung für die wertvollen Leistungen der Familien in der Gesellschaft“, so ÖAAB-Bezirksobmann Max Oberleitner. „Bei Detailfragen zum Familienbonus, etwa den Aufteilungsmöglichkeiten, steht das Team des ÖAAB Oberösterreich gerne zur Verfügung (E-Mail steuerservice@ooe-oeaab.at, Tel. 0732 66 28 51 444).“
Weitere Informationen zum Familienbonus und eine Berechnungsmöglichkeit der eigenen Entlastung findet man online auf www.familienbonusplus.at
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