Das Urteil: Bürgermeister-Angreifer bedingt in Anstalt eingewiesen.

Prozess Bürgermeister Dimbach

Niederösterreicher muss einen Platz in einer Wohneinrichtung annehmen. DIMBACH, LINZ. 
Bedingt eingewiesen in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher wird jener 41-jährige Niederösterreicher, der im Vorjahr den Dimbacher Bürgermeister Josef Wiesinger am Gemeindeamt mit einer Gaspistole bedrohte. Diese rechtskräftige Entscheidung trafen die Geschworenen gestern bei der Verhandlung im Landesgericht Linz. Diese bedingte Einweisung bedeutet, dass der Mann nicht in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher muss. Dieses Urteil ist aber an strikte Auflagen gebunden. Der Mann muss einen Platz in einer Wohneinrichtung annehmen, regelmäßig die ihm verordneten Medikamente einnehmen und sich regelmäßig ärztlichen Kontrollen unterziehen.
Am zweiten Verhandlungstag kam auch der ehemalige Amtsleiter als Zeuge zu Wort. Der Beamte kam damals dem Bürgermeister zu Hilfe. Bei einem Gerangel, bei dem der Täter auf den Beamten fiel, kam es zu einer Stichverletzung an der Hand des Beamten. Der Niederösterreicher war zum Zeitpmunkt seiner Tat laut Gutachten wegen eines Wahns, in dessen Mittelpunkt der Dimbacher Bürgermsiter stand, nicht zurechnungsfähig und daher nicht schuldfähig. Auslöser dieses Wahns, jetzt eine chronische Krankheit, die medikamentös behandelt wird,  dürfte ein schwerer Autounfall des Niederösterreiches vor einigen Jahren gewesen sein. Der Täter erklärte bereits am ersten Verhandlungstag, dass seine Bürgermeister-Anschuldigungen, dieser habe sein Leben ruiniert, durch ein verzerrtes Wahrnehmungsbild entstanden seien.

https://www.meinbezirk.at/perg/lokales/dimbacher-buergermeister-hatte-mit-leben-abgeschlossen-jetzt-erleichtert-d2390517.html

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