Frei leben ohne Gewalt: Perg setzt ein sichtbares Zeichen

PERG. Die Frauenberatung Perg setzt am Freitag, 24. November. um 14 Uhr gemeinsam mit Vertretern der Stadtgemeinde Perg mit dem Hissen der Fahne "Frei Leben ohne Gewalt" ein Zeichen, um die weitgehend tabuisierte häusliche Gewalt im öffentlichen Raum zu thematisieren. Die Frauenberatung Perg will allen Frauen, die in Gewaltbeziehungen leben, zeigen, dass sie Verbündete haben und es Hilfe und Unterstützung gibt, um sich aus Gewaltbeziehungen zu befreien.

Gewaltschutzgesetz seit 20 Jahren

Am 1. Mai 1997 trat das Gewaltschutzgesetz in Österreich in Kraft. Das Gesetz war ein großer Erfolg im Opferschutz und ein Meilenstein in der Gewaltprävention und wurde zum Vorbild für gleichartige Gesetzgebung in Europa und darüber hinaus.

Früher musste meistens die Frau mit ihren Kindern die Wohnung verlassen und in ein Frauenhaus flüchten. Mit dem Gewaltschutzgesetz kam es zu einem Paradigmenwechsel, welche die Verantwortung für die Gewalt dem Täter überträgt.

Das Gewaltschutzgesetz zielt darauf ab, die Gewalt in einer Beziehung zu beenden. Es ist Aufgabe der Polizei Gewalt zu beenden und die Opfer vor weiterer Gewalt zu schützen. Gewalt im Privatbereich ist kein Kavaliersdelikt. Der Täter ist für die Gewaltausübung verantwortlich und es gibt keine Rechtfertigung für die Anwendung von Gewalt. Der Täter muss die Konsequenzen seines Handelns tragen, nicht das Opfer muss flüchten, sondern der Täter hat die Wohnung zu verlassen.

Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht, dass Opfer von häuslicher Gewalt in der vertrauten Umgebung bleiben können und ermächtigt die Polizei den Gefährder aus der Wohnung oder dem Haus und der unmittelbaren Umgebung wegzuweisen und ihm die Rückkehr zu verbieten. Das Betretungsverbot gilt zwei Wochen, kann jedoch bis zu einem Jahr verlängert werden.

Dabei spielt es keine Rolle, von wem die Polizei von der Gefahr informiert wird – ob es die Betroffenen selbst sind, Nachbarn oder auch die Kinder. Auch die Eigentumsverhältnisse spielen keine Rolle, somit kann es sein, dass ein Gewalttäter auch aus dem eigenen Haus verwiesen wird. Geschützt sind alle Personen, die im Haushalt wohnen, unabhängig vom Verwandschafts- oder Beziehungsverhältnisses.

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