"Keine Drogenhölle"

Foto: BezirksRundschau

SCHWERTBERG. Lebensmittel wie Kekse und Müslis, Cremes, Dünger und kleine Pflanzen zieren das Geschäft von Rainer Rella in der Hauptstraße in Schwertberg. Und alle haben eine Gemeinsamkeit: Sie bestehen aus Hanf. 20 Jahre lang war Rella als Administrator für Arztsysteme tätig. Im vergangenen Jahr stieg jedoch aufgrund einer Krankheit im Familienkreis das Interesse an der Heilpflanze. Anfang des Jahres entschied Rella sich, seinen gutbezahlten Beruf aufzugeben und sein eigenes Hanf-Geschäft zu eröffnen. Seit 1. April verkauft der Pöstlingberger nun Hanf-Produkte. Große Bekanntheit erlangte die Pflanze als Droge. Dieser negativen Einstellung gegenüber Hanf will der 53-Jährige mit seinem Geschäft entgegenwirken: "Vor 5.000 Jahren wurde Hanf erstmals entdeckt. Seit 2.000 Jahren gilt er als Heilpflanze. Als Droge ist er aber erst seit knapp 100 Jahren bekannt. Ich möchte die ursprüngliche Nutzung und Wirkung hervorheben."

Kleidung aus Hanf

Drogengeschäfte werden in seinem Shop sicherlich nicht abgeschlossen. Jeder Käufer wird über die korrekte Vorgehensweise mit der Pflanze aufgeklärt und muss über 18 Jahre alt, also voll geschäftsfähig sein. Sobald Rainer Rella vermutet, dass ein Kunde illegale Absichten hat, wird diesem kein Produkt verkauft. Auch Fragen über die Nutzung als Droge werden nicht beantwortet. "Mein Geschäft soll keine Drogenhölle sein." Entwickelt sich das Geschäft so positiv weiter wie es begonnen hat, möchte Rella in Zukunft sogar Kleidung aus Hanf anbieten.

Zur Sache

Ursprünglich galt Hanf als Heilpflanze. Da er, vor allem der Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD), entspannend auf das Nerven- und Immunsystem wirkt, ist Hanf bei verschiedensten nervlichen und psychischen Krankheiten als Zusatzmittel ratsam. Vor allem bei Krebserkrankungen, die meistens eine Chemotherapie mit sich bringen, kann CBD Schmerzen lindern. Die Blätter der Pflanze, die voller Vitamine sind, können außerdem ganz einfach selbst zu Tee verarbeitet werden. Das Züchten von Hanfpflanzen ist in Österreich nicht gesetzlich verboten. Eine Straftat liegt erst vor, wenn die Pflanze zu blühen beginnt. Geht die Pflanze in die Blüte, entwickelt sich der Stoff THC, der zu den psychoaktiven Cannabinoiden zählt und somit in Österreich verboten ist. Wird Hanf jedoch mindestens 18 Stunden pro Tag beleuchtet, fängt dieser auch nicht zu blühen an.

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Foto: encrier/PantherMedia
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