Praktikum, Ferialjob und Volontariat: Welche Rechte und Pflichten man hat
BEZIRK PERG. Für die meisten jungen Leute, die noch in Ausbildung sind, gehört Arbeiten während der Sommerferien einfach dazu: Das Sammeln von Erfahrungen und natürlich Geldverdienen motivieren dazu. Doch welche Unterschiede, Rechte und Pflichten sowie Entlohnung sind bei Ferialjobs, Praktika und Volontariaten vorgesehen?
Ferialjob: Ferialarbeiter sind weisungsgebunden, zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet und müssen sich organisatorisch in den Betrieb eingliedern. Wer mehr als 415,72 Euro (Geringfügigkeitsgrenze) verdient, ist kranken-, unfall-, pensions- und arbeitslosenversichert. Wer unter die Geringfügigkeitsgrenze fällt, ist nur unfallversichert. Bei einem Ferialjob besteht Anspruch auf Bezahlung nach Kollektivvertrag, falls es keinen gibt, ein angemessenes Entgelt.
Praktikum: Das Praktikum ist ein für die Ausbildung notwendiger Arbeitseinsatz. Es handelt sich meist um ein befristetes Arbeitsverhältnis, das dem Erwerb von praktischen Erfahrungen als Ergänzung zur schulischen Ausbildung dienen soll. Es liegt ebenfalls eine Arbeitspflicht vor. Entlohnung wie beim Ferialjob. Der Arbeitgeber muss sich um die Ausbildung der Praktikanten kümmern.
Volontariat: Beim Volontariat liegt kein Arbeitsverhältnis vor. Es besteht keine Arbeitsverpflichtung. Da es sich um ein reines Ausbildungsverhältnis handelt, besteht kein Anspruch auf Entgelt. Fallweise wird eines vereinbart oder ein „Taschengeld“ bezahlt.
Weitere wichtige Infos rund um die Themen Praktikum/Volontariat/Ferialjob sind auf der Homepage der Arbeiterkammer zusammengefasst. Vor Beginn des Ferialjobs/Pflichtprakikums sollten die wichtigsten Punkte (Dauer, Tätigkeiten, Bezahlung, Arbeitszeit) jedenfalls schriftlich festgehalten werden. AK-Präsident Johann Kalliauer: „Immer noch kommt es vor, dass einige Firmen junge Menschen im Sommerjob um ihre Rechte, zum Beispiel um angemessene Bezahlung, bringen. Generell rate ich allen, sich bei Fragen und Problemen rasch an die AK zu wenden. Die Beratung ist natürlich kostenlos!“ Beratung telefonisch unter (0)50/6906-1, persönlich in der Bezirksstelle oder Infos online unter ooe.arbeiterkammer.at/ferialarbeit
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