Pielachtal
Gutachten bewahrte Pielachtaler vor höherer Strafe
Nachdem die eheliche Beziehung eines Pielachtalers im April dieses Jahres eskalierte, landete der 54-jährige Landwirt in St. Pölten vor Gericht.
PIELACHTAL (ip). Angeklagt wegen schwerer Körperverletzung und Nötigung entlastete das Gutachten von Gerichtsmediziner Wolfgang Denk den Beschuldigten hinsichtlich des Schweregrades der möglichen Verletzungen.
Drohung und Faustschläge
„Ein Schuldspruch ist klar“, meinte Verteidiger Martin Engelbrecht am Ende des Beweisverfahrens, in dem der Landwirt einen Teil der Vorwürfe bestätigte. Demnach verpasste der Beschuldigte seiner Frau Faustschläge gegen Gesicht, Oberkörper und Oberarme und drohte: „Ich bring dich um.“ Das Opfer erlitt dabei Prellungen, sowie den Abbruch eines Zahnes.
Richter Andreas Beneder kam aufgrund des Gutachtens zu dem Schluss, dass die Schläge nicht so heftig waren und darüber hinaus ein Vorsatz für eine schwere Körperverletzung nicht erkennbar sei. Verschärft sei die Situation jedoch dadurch geworden, dass der bislang unbescholtene Mann Anfang Oktober, also bereits während des laufenden Verfahrens abermals mit seiner Frau aneinandergeriet. Laut Aussage der Frau drohte er, sie „wegzuräumen“, wenn sie nicht ausweiche und Mitte September habe er geäußert, dass sie das Haus nicht mehr lebend verlassen werde, sollte sie abermals die Polizei verständigen.
„Sie hat nicht den Eindruck gemacht, dass sie Sie eintunken wollte“
, so Beneder zur Zeugenaussage des Opfers, nachdem der Landwirt zunächst vehement die Nötigungen bestritt.
Es werde gerade eine Lösung der problematischen Familiensituation angestrebt, so Engelbrecht. „Er wird nicht mehr zurückkehren“, führte der Verteidiger aus, nur den landwirtschaftlichen Teil des Anwesens werde er betreten, ins Haus dürfe er eh nicht mehr.
Schmerzensgeld
Sein Mandant sei bereits in therapeutischer Behandlung und sei mit einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 770 Euro einverstanden, verwies Engelbrecht auf strafmildernde Umstände in seinem Schlussplädoyer.
Beneder verurteilte den Pielachtaler zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten mit dreijähriger Bewährungsfrist und erteilte die Weisung zur Fortsetzung der Therapie. Während der Landwirt das Urteil akzeptierte, ist es seitens der Staatsanwaltschaft noch nicht rechtskräftig.
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