Lichtbilder einer Verstorbenen vom Grab gestohlen
PIELACHTAL (ip). Dass er im Oktober 2016 zwei gerahmte Lichtbilder vom Grab einer Frau stahl, die er nur flüchtig kannte, aber sympathisch fand, bezeichnete ein 41-Jähriger aus dem Pielachtal als „Dummheit“. Er habe die Bilder zuhause im Kasten aufbewahrt und mittlerweile unbeschädigt dem Vater der Verstorbenen zurückgegeben, erklärte der Vorbestrafte im Prozess am Landesgericht St. Pölten, wo ihn Richter Slawomir Wiaderek auch mit dem Vorwurf des unerlaubten Waffenbesitzes konfrontierte.
Seit 1999 ist es dem Mann untersagt, Waffen zu besitzen. Damals habe er auf Verkehrstafeln geschossen, gestand er. Dennoch kaufte der 41-Jährige wieder Schusswaffen, Munition und einen Schalldämpfer, zuletzt 2008 und seiner Aussage nach auch völlig legal. Im Zuge einer Hausdurchsuchung im Jänner 2017 wurden schließlich elf Schusswaffen samt Zubehör sichergestellt.
„Haben Sie gewusst, dass man so viele Gewehre nicht besitzen darf?“, wollte der Richter wissen. Nicht nachvollziehbar antwortete der Angeklagte: „Na, eigentlich nicht.“
Als ihn der Richter darüber aufklärte, dass die Gegenstände vernichtet werden sollen, fragte der Waffennarr enttäuscht: „Ja, aber was ist dann mit dem Geld? Ich hab die ja gekauft!“ „Na ja, das war ja strafbar“, konterte Wiaderek.
Aufgrund seiner vier, teils einschlägigen Vorstrafen verurteilte ihn der Richter nicht nur zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten, sondern hängte auch eine unbedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 20 Euro (60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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