Vergewaltigungsvorwurf zur Rettung der Familienehre
Wegen des Verbrechens der Vergewaltigung und der damit zusammenhängenden Nötigungen musste sich ein 29-jähriger Mazedonier vor einem Schöffensenat am Landesgericht St. Pölten verantworten.
PIELACHTAL (ip). „Ich fühle mich nicht schuldig“, erklärte der wegen Eigentumsdelikten und Schlepperei vorbestrafte Mann, der zugab, mit seiner damaligen Verlobten aus dem Pielachtal dreimal Sex gehabt zu haben und zwar im gegenseitigen Einvernehmen und ohne Gewalt.
25-jährige erstattete Anzeige
Auf Anraten ihres Vaters erstattete die 25-jährige Muslimin jedoch Anzeige, in der sie behauptete, von ihrem Verlobten anlässlich seines Besuchs im September 2016 am Rücksitz seines Autos vergewaltigt worden zu sein.
"Es gibt keine unbeteiligten Tatzeugen und damit steht Aussage gegen Aussage", bestätigte Staatsanwalt Karl Wurzer, der die Aussage der Frau als durchaus glaubwürdig wertete. Gleichzeitig stellte er aber auch die Möglichkeit in den Raum, dass die 25-Jährige sich aufgrund ihres Kulturkreises und ihres Glaubens, wonach Sex vor der Ehe ein absolutes Tabu sei, zu einer Falschaussage hinreißen habe lassen, um die Ehre der gesamten Familie einigermaßen zu retten, als sie erkannte, dass die geplante Hochzeit nicht stattfinden werde.
In diesem Zusammenhang ergänzte Verteidigerin Mercedes Vollmann-Schultes, dass die Anzeige zeitnah damit erstattet wurde, als die Frau erfuhr, dass ihr Verlobter zu seiner Ex-Freundin wieder eine Beziehung hatte. "Sie hat versucht, die Schande von ihrer Familie abzuwenden", vermutet die Verteidigerin.
Freispruch
Auch der Schöffensenat war auf die Aussagen von Angeklagtem und Zeugin angewiesen. Richterin Doris Wais-Pfeffer resümierte, dass die detaillierte Sachverhaltsdarstellung der Frau "sehr eingelernt" wirkte. Einige ihrer Aussagen seien auch nicht schlüssig und es gebe auch bei der Auswertung des SMS-Verkehrs der beiden nach dem "Vorfall" keinen entsprechenden Beweis für die Schuld des Mannes, der mit einem Freispruch den Gerichtssaal verließ. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, nachdem die Opfervertreterin vorerst keine Erklärung abgab.
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