Neu: Das Erwachsenenschutzgesetz

ZELL AM SEE. Pinzgauer Notare weisen auf das Neue Erwachsenenschutzgesetz hin, das mit 1. Juli in Kraft getreten ist. Es stellt Autonomie und Selbstbestimmung für Menschen mit Beeinträchtigungen in den Mittelpunkt. Mit einer Vorsorgevollmacht kann nun Jeder festlegen, wer ihn im Fall des Verlusts der Entscheidungsfähigkeit vertreten soll. "Es ist wichtig, das in Ruhe zu regeln, wenn es mir noch gut geht und ich noch nicht abhängig bin von pflegenden Personen", empfiehlt Stefan Grünberger, Notar in Saalfelden.

"Im Vorhinein kann man seine Vertreter selber bestimmten. Die Leute wissen selber am Besten, wer sie vertreten soll", so Johann Bründl, Notar in Mittersill. So eine Vorsorge könne nicht nur in finanziellen Angelegenheiten, sondern auch in medizinischen Belangen sehr wichtig sein. "Stellen Sie sich vor Sie liegen durch einen Schicksalsschlag im Koma, und ihre drei Kinder haben alle eine andere Vorstellung darüber, wie sie behandelt werden sollen", weisen sie auf Situationen in der Praxis hin. Auch für Krankenhäuser und Heime sei es erforderlich zu wissen, wem sie Auskunft geben sollen und wer Entscheidungen treffen darf.

Die Anzahl der Fälle, in denen die Selbstbestimmung nicht mehr gegeben ist, steige massiv. "Wichtig ist, dass man sich dessen bewusst ist und entsprechende Vorkehrungen trifft, so lange man dazu in der Lage ist. Die Leute sollen ihre Entscheidungen nur gut beraten treffen", rät Grünberger.

Auskunft von Notaren in ihrer Nähe: notar.at

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