Die Wohnbauförderung speckt an Bürokratie ab
Mit 1. Jänner 2019 tritt die neue Wohnbauförderung in Kraft. Es gibt einige Änderung hin zu weniger Bürokratie und zur besseren Nutzung von Bauland.
SALZBURG. Mit 1. Jänner 2019 tritt die neue Wohnbauförderung in Kraft. Es gibt einige Änderungen hin zu weniger Bürokratie und besserer Nutzung von Bauland.
Einfacher und verständlicher
„Die Wohnbauförderung wird gerechter, ökologischer, nachhaltiger und transparenter. Vor allem wird sie vereinfacht, verständlicher und nachvollziehbarer“, sagt Wolfgang Mayer, Landtagsabgeordneter und Wohnbausprecher der ÖVP. Die Errichtungsförderung soll in Zukunft nach sozialen und ökologischen Kriterien, sowie dem sparsamen Umgang mit Bauland bemessen werden. Die Antragsstellung wird auf drei Perioden verteilt. Stichtage sind der 28. Februar, der 30. Juni und der 31. Oktober. Die Einreichung des Antrags muss innerhalb von sechs Monaten nach Baubeginn erfolgen. Die Reihung der Anträge wird nach sozialen Kriterien und Umgang mit dem Bauland erfolgen.
Geld für Nachhaltigkeit
Die Förderungssumme setzt sich aus Grundförderung und Zuschlägen zusammen. Basis der Grundförderung ist die Familiengröße des Antragstellers. Einzelpersonen könnten mit einem Betrag von 8.000 Euro und Familien oder Alleinerziehende mit bis zu 14.000 Euro rechnen. Die Zuschläge werden nach den Kriterien der Verwendung von nachwachsenden Bau- und Dämmstoffen, der Energieeffizienz und der Barrierefreiheit des Gebäudes vergeben. Die Erfüllung dieser Kriterien wird mit insgesamt 12.000 Euro gefördert.
Grund und Boden sparen
Es sollen aber auch Kürzungsregelungen in Kraft treten, die einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden bezwecken. Ab einer Grundstücksgröße von 550 Quadratmetern wird der Zuschuss schrittweise gekürzt. „Bei der gesamten Wohnbauförderung wurde darauf geachtet, dass ein guter Mix erreicht wird, nämlich einer Förderung der Errichtung von Mietwohnungen, der Schaffung von Eigentum und dem Erhalt der notwendigen Beihilfen“, sagte Landesrätin Andrea Klambauer.
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