Eigenverantwortung am Berg forcieren

Während aktuell die Hubschraubersuche und die Bergung von vermissten Personen – z.B. Wanderern – für die Betroffenen kostenfrei sind, müssen verletzte Wanderer den Hubschrauber-Abtransport bezahlen. Da die Vermisstensuche von der Polizei durchgeführt wird, tragen die Einsatzkosten alle Steuererzahlen, wohingegen eine Flugrettung zwischen 3.500 und 7.000 Euro für den Betroffenen kostet. Nun ist eine Gesetzesvorlage in Ausarbeitung, die fahrlässiges Verhalten am Berg sanktionierbar machen soll. Der richtige Weg! Schließlich hat der "Gratis-Talflug" eine bedenkliche Außenwirkung. Klar ist: Geholfen werden, muss jedem, der sich am Berg verletzt oder verirrt. Nachlässige Tourenplanungen, die falsche Ausrüstung oder blauäugiges Einlassen auf zu schwierige Routen, dürfen aber keinesfalls als Kavaliersdelikt abgetan werden. Genau diese Wirkung hat aber eine kostenfreie "Abholung". Hier muss sich die Gesetzeslage ändern – nicht, weil die Steuerzahler nicht für Vermisstensuchen bezahlen wollen, sondern weil Eigenverantwortung am Berg forciert werden muss.

Hier geht's zum Bericht: "Wer bezahlt bei Selbstverschulden?"

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